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Unterlagen für einen Abbruch in Brugg

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Brugg braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Brugg, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Katasterplan (Bezug über den AGIS-Viewer des Kantons) mit eingezeichnetem, vermasstem Bauvorhaben inkl. Angabe von Grenz- und Strassenabstand.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Ab dem 1.7.2026 müssen Baugesuche an die Stadt Brugg online über das eBau-Portal eingereicht werden (Nutzerkonto bzw. Zugang via Smart Service Portal erforderlich).

  • Baubeschrieb ist als datiertes Dokument einzureichen; Baubeschriebe und sonstige Unterlagen in Form eines E-Mails werden nicht angenommen.

  • Für bestehende Leitungen bis zum öffentlichen Anschluss sind Kanal-TV-Aufnahmen, ein Dichtheitsprotokoll und ein Leitungsplan einzureichen (bereits bei kleinen Bauvorhaben verlangt).

  • Alle Unterlagen müssen datiert sein. Entstehen durch unvollständige Eingaben erhebliche Mehraufwände, werden diese der Bauherrschaft nach dem Gebührenreglement in Bausachen (Anhang 2 BNO Brugg) weiterverrechnet.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Bei grossen Bauvorhaben in den Ortsteilen Brugg, Lauffohr und Umiken

    Bei grossen Bauvorhaben in den Ortsteilen Brugg, Lauffohr und Umiken ist die Grünflächenzifferberechnung inkl. Schemaplan einzureichen.

  • Nur wenn: Bei grossen Vorhaben

    Bei grossen Vorhaben ist eine Selbstbeurteilung zur Notwendigkeit einer Radonmessung einzureichen.

  • Nur wenn: Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG

    Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG müssen sämtliche angrenzenden Parzelleneigentümer schriftlich mit dem städtischen Formular zustimmen; ein Anspruch auf das Verfahren besteht nicht.

Einreichen

Baugesuche in Brugg laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Planung & Bau, Fachbereich Baubewilligungen, Hauptstrasse 5, Postfach, 5201 Brugg. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Brugg entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Brugg; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.