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Unterlagen für einen Abbruch in Bellach

Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Bellach braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Bellach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).

  • Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.

    Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV

  • Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.

    Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV

  • Bei Umbauten sind Bauteile darzustellen: bestehend schwarz/grau, abzubrechend gelb, neu rot. In Schnitten und Fassaden gewachsenes und neues Terrain über das gesamte Grundstück inkl. Anschluss an Nachbargrundstücke und öffentliche Strasse; Angabe der Höhenkote des Erdgeschosses in Meter über Meer.

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.

  • Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).

  • Baugesuche sind der Bauverwaltung in 2-facher, an Kantonsstrassen in 3-facher Ausführung einzureichen; je nach Bauvorhaben sind weitere Exemplare erforderlich (z. B. für kantonale Amtsstellen). Planunterlagen ebenfalls 2-fach bzw. 3-fach.

  • Sämtliche Formulare sind datiert und unterzeichnet einzureichen; alle Baugesuchspläne sind vom Bauherrn, Grundeigentümer und Projektverfasser zu unterzeichnen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.

    Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).

    § 5 Abs. 2 KBV

  • Nur wenn: wenn das Bauvorhaben eine noch zu errichtende Dienstbarkeit bedingt, oder bei kleinen Bauvorhaben, wenn auf die öffentliche Publikation verzichtet werden soll

    Erforderlich, wenn das Bauvorhaben eine noch zu errichtende Dienstbarkeit bedingt, oder bei kleinen Bauvorhaben, wenn auf die öffentliche Publikation verzichtet werden soll.

  • Nur wenn: erforderlicher Dienstbarkeiten

    Kopie der grundbuchlichen Eintragung erforderlicher Dienstbarkeiten (Näherbaurecht, Wegrecht etc.); diese müssen in jedem Fall vor Baubeginn im Grundbuch eingetragen sein. 1-fach.

  • Nur wenn: Abweichungen von kantonalen/kommunalen Bauvorschriften

    Abweichungen von kantonalen/kommunalen Bauvorschriften erfordern eine Ausnahmebewilligung der Bau- und Umweltkommission. Ausnahmegesuche sind mit dem Baugesuch schriftlich, unter Angabe der betroffenen Vorschrift und ausreichend begründet, einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Bellach laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Dorfstrasse 3, Postfach 248, 4512 Bellach. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bellach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bellach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.