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Unterlagen für eine Zweckänderung in Bauma

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Bauma braucht 20 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bauma, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Aktueller Katasterplan mit eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung, zu beziehen beim Geometerbüro Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (Tel. 044 934 33 88).

  • Auf den Plänen sind Veränderungen farbig zu kennzeichnen: schwarz/grau = bestehende Bauteile, gelb = abzubrechende Bauteile, rot = neue Bauteile.

  • Auf dem Fassadenplan muss die Gebäudehöhe an allen Gebäudeecken ersichtlich sein, ebenso die Vermassung der Dachaufbauten; Grundrisse der betroffenen Stockwerke im Massstab 1:100 oder 1:50.

  • Massgebliche Grundlage für die Baueingabepläne ist der letztbewilligte Stand, der bei der Gemeinde erhältlich ist; unvollständige oder inkorrekt dargestellte Unterlagen können zur Sistierung des Baugesuchs führen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Zusätzlich zu den Papierexemplaren sind die Pläne als PDF-Dateien an hochbau@bauma.ch zuzustellen.

  • Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein.

  • Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Bauma, Dorfstrasse 42, 8494 Bauma (Tel. 052 635 10 40).

  • Mit dem Baugesuch ist das Meldeformular QS-Person Brandschutz oder das Formular Brandschutznachweis einzureichen; zusätzlich Brandschutzpläne.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur an einem geschützten oder inventarisierten Gebäude.

    Die Pläne sind mindestens in dreifacher Ausführung (Gemeinde, Gesuchsteller, Gemeindeingenieur) dem Bauamt einzureichen; für jede weitere beurteilende Stelle (z. B. Kanton, SBB, BKZ, kommunale Denkmalpflege, Schutzraum) ist ein zusätzlicher Satz nötig.

  • Nur wenn: Im ordentlichen Verfahren

    Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben am Mittwoch vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken und während der ganzen Auflagefrist (20 Tage) stehen zu lassen; bei mangelhafter Aussteckung ist eine erneute gebührenpflichtige amtliche Publikation erforderlich.

Einreichen

Baugesuche in Bauma laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bauma entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bauma; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.