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Unterlagen für einen Umbau in Bauma

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Bauma braucht 19 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bauma, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Aktueller Katasterplan mit eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung, zu beziehen beim Geometerbüro Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (Tel. 044 934 33 88).

  • Auf den Plänen sind Veränderungen farbig zu kennzeichnen: schwarz/grau = bestehende Bauteile, gelb = abzubrechende Bauteile, rot = neue Bauteile.

  • Auf dem Fassadenplan muss die Gebäudehöhe an allen Gebäudeecken ersichtlich sein, ebenso die Vermassung der Dachaufbauten; Grundrisse der betroffenen Stockwerke im Massstab 1:100 oder 1:50.

  • Massgebliche Grundlage für die Baueingabepläne ist der letztbewilligte Stand, der bei der Gemeinde erhältlich ist; unvollständige oder inkorrekt dargestellte Unterlagen können zur Sistierung des Baugesuchs führen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Zusätzlich zu den Papierexemplaren sind die Pläne als PDF-Dateien an hochbau@bauma.ch zuzustellen.

  • Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein.

  • Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Bauma, Dorfstrasse 42, 8494 Bauma (Tel. 052 635 10 40).

  • Mit dem Baugesuch ist das Meldeformular QS-Person Brandschutz oder das Formular Brandschutznachweis einzureichen; zusätzlich Brandschutzpläne.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Umbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 und Bausumme unter 200 000 Franken.

    Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A2

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur an einem geschützten oder inventarisierten Gebäude.

    Die Pläne sind mindestens in dreifacher Ausführung (Gemeinde, Gesuchsteller, Gemeindeingenieur) dem Bauamt einzureichen; für jede weitere beurteilende Stelle (z. B. Kanton, SBB, BKZ, kommunale Denkmalpflege, Schutzraum) ist ein zusätzlicher Satz nötig.

  • Nur wenn: Im ordentlichen Verfahren

    Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben am Mittwoch vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken und während der ganzen Auflagefrist (20 Tage) stehen zu lassen; bei mangelhafter Aussteckung ist eine erneute gebührenpflichtige amtliche Publikation erforderlich.

Einreichen

Baugesuche in Bauma laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bauma entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bauma; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.