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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Bauma
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Bauma braucht 16 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bauma, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Aktueller Katasterplan mit eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung, zu beziehen beim Geometerbüro Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (Tel. 044 934 33 88).
Auf den Plänen sind Veränderungen farbig zu kennzeichnen: schwarz/grau = bestehende Bauteile, gelb = abzubrechende Bauteile, rot = neue Bauteile.
Auf dem Fassadenplan muss die Gebäudehöhe an allen Gebäudeecken ersichtlich sein, ebenso die Vermassung der Dachaufbauten; Grundrisse der betroffenen Stockwerke im Massstab 1:100 oder 1:50.
Massgebliche Grundlage für die Baueingabepläne ist der letztbewilligte Stand, der bei der Gemeinde erhältlich ist; unvollständige oder inkorrekt dargestellte Unterlagen können zur Sistierung des Baugesuchs führen.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Zusätzlich zu den Papierexemplaren sind die Pläne als PDF-Dateien an hochbau@bauma.ch zuzustellen.
Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein.
Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Bauma, Dorfstrasse 42, 8494 Bauma (Tel. 052 635 10 40).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur an einem geschützten oder inventarisierten Gebäude.
Die Pläne sind mindestens in dreifacher Ausführung (Gemeinde, Gesuchsteller, Gemeindeingenieur) dem Bauamt einzureichen; für jede weitere beurteilende Stelle (z. B. Kanton, SBB, BKZ, kommunale Denkmalpflege, Schutzraum) ist ein zusätzlicher Satz nötig.
Nur wenn: Im ordentlichen Verfahren
Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben am Mittwoch vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken und während der ganzen Auflagefrist (20 Tage) stehen zu lassen; bei mangelhafter Aussteckung ist eine erneute gebührenpflichtige amtliche Publikation erforderlich.
Einreichen
Baugesuche in Bauma laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bauma entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bauma; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.