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Unterlagen für einen Abbruch in Bäretswil

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Bäretswil braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Bäretswil, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterkopie 3-fach, Bezug über www.ingesa.ch (Nachführungsgeometer; MB Baug).

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • In der Regel einzureichen: Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, einfach (MB Baug, «Welche Gesuchsunterlagen sind einzureichen?»).

  • Baugesuchsformular, Katasterkopie sowie Grundrisse/Fassaden/Schnitte (mind. 1:100 inkl. Vermassung und Höhenkoten) je 3-fach; Umgebungsplan 3-fach; Ausnützungs- und Parkplatzberechnung, Materialien-/Farbangaben, Zustimmungserklärung Näherbau, Begründung von Ausnahmegesuchen und Berechtigungsnachweis je 2-fach (MB Baug).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur wenn: Je nach Art des Bauvorhabens

    Je nach Art des Bauvorhabens: Angaben über die vorgesehenen äusseren Materialien und Farben, 2-fach (MB Baug).

  • Nur wenn: Bei Stockwerkeigentum

    Bei Stockwerkeigentum ist je nach Reglement der Beschluss der Versammlung oder das Einverständnis des Präsidenten erforderlich (MB Baug).

  • Nur wenn: im ordentlichen Verfahren

    Darstellbare Vorhaben sind im ordentlichen Verfahren vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; wenn nicht möglich, Hinweistafel mit Bauplänen am Gebäude. Die Aussteckung muss mindestens während der Auflagefrist von 20 Tagen stehen (§ 311 PBG; MB Baug).

  • Nur wenn: Bei eBaugesucheZH-Eingabe

    Baugesuche können elektronisch via eBaugesucheZH eingereicht werden; bis die rechtlichen Grundlagen für komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, sind zusätzlich drei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einzureichen (MB Baug, Stand 13.07.2022).

  • Meldeverfahren Solaranlagen: Unterlagen sind 2-fach, datiert und unterschrieben bei der Gemeinde einzureichen; die Baubehörde teilt innert 30 Tagen mit, sofern ein ordentliches Verfahren notwendig ist (MB Baug).

Einreichen

Baugesuche in Bäretswil laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Schulhausstrasse 2, 8344 Bäretswil. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bäretswil entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bäretswil; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.