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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Aarburg
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Aarburg braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 3 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Aarburg, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Alle Pläne müssen Projekttitel, Plantitel, Massstab, Erstellungs-/Revisionsdatum, Plangrösse und die Kote fertig Boden Erdgeschoss (±0.00 = xxx.xx m ü. M.) enthalten. Die SIA 400 ist verbindlich, aber nicht abschliessend.
Katasterplan aus dem Geoportal des Kantons (Karte «Amtliche Vermessung»), Bezugsort auf dem Plan ersichtlich; dann keine Geometer-Beglaubigung nötig. Beim Geometer bezogene Pläne sind vor Einreichung beglaubigen zu lassen. Erforderlich: Nordpfeil, Parzellennummern der eigenen und angrenzenden Parzellen (auch über Eck), Strassen-/Grenzabstände und Aussenmasse des Projekts.
Umgebungsplan mit Nordpfeil, EG-Grundriss, Vermassung (Grenz-/Strassen-/Gebäudeabstände, Aussenmasse, Zufahrten und Parkplätze, Nebenbauten) sowie Höhenangaben inkl. m ü. M. für gewachsenes und neues Terrain, Einfriedungen und Stützmauern.
Die Anforderungen an die Kanalisations-/Entwässerungsunterlagen richten sich nach dem separaten Dokument «Wegleitung_Checkliste_Liegenschaftsentwässerung_Aarburg» auf der Gemeinde-Homepage.
Grundrisse mit Nordpfeil, Vermassung (Aussenmasse, Wandstärken, Innenräume, Fensteröffnungen inkl. Höhen), Raumbezeichnungen, Bodenfläche und Fensterfläche pro Raum, Brüstungs-/Sturzhöhen und Schnittlinien.
Schnitte mit bestehendem und neuem Terrain bis und mit Übergang zum Nachbargrundstück, Parzellengrenzen sowie Höhenangaben inkl. m ü. M. (Terrain, Raumhöhen, Dachkonstruktion).
Fassaden mit Terrain bis zum Nachbarn (bestehend/neu), eingestrichelten Untergeschossen, Parzellengrenzen, Höhenkoten (OK fertig Boden aller Geschosse, First- und Gebäudehöhe als Kote und Bemassung) sowie Länge/Breite der Fassadenöffnungen.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Minimalanforderung: Angaben zu Material/Produkttyp und Farbe aller wichtigen Bauteile.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Pläne, die grösser als DIN A3 sind
Trotz eBau-Einreichung sind Pläne, die grösser als DIN A3 sind, immer auch zweifach in Papierform einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Aarburg laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Bau Planung Umwelt (BPU), Städtchen 37, Postfach 32, 4663 Aarburg. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Aarburg entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Aarburg; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.