Zollikofen
Geschossflächenziffer in Zollikofen
Die Geschossflächenziffer ist in Zollikofen in 4 von 35 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 1.3 bis 2. Rechtsgrundlage ist meist Art. 17 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
| Zone | Geschossflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| ZPP A | ≤ 1.4 | Art. 17, S. 46 |
| ZPP A Abschnitt A2 | ≤ 1.3 | Art. 17, S. 46 |
| ZPP N | ≤ 1.4 | Art. 30, S. 74 |
| ZPP O | ≤ 2 | Art. 31, S. 59 |
Extrahiert aus der BZO Zollikofen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Zollikofen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 1.3 bis 2, festgelegt in 4 von 35 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Zollikofen?
Meist in Art. 17 der Bau- und Zonenordnung Zollikofen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.