Windisch
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Baugesuchs-Dossier · Windisch
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Windisch)
Das Baugesuch ist im Doppel einzureichen, vollständig ausgefüllt und von Projektverfasser, Bauherr und Grundeigentümer rechtsgültig unterzeichnet; zusätzlich sind alle Unterlagen elektronisch einzureichen.
Baugesuchsmappe und weitere Formulare sind bei der Abteilung Planung und Bau zu beziehen.
Situationsplan des Vorhabens auf einer vom Nachführungsgeometer unterzeichneten Grundbuchplankopie, die nicht älter als 1 Jahr ist; in zwei Exemplaren.
Ein aktueller Grundbuchauszug ist dem Baugesuch beizulegen.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:100 (2-fach) mit Terrainkoten alt/neu, Geschosskotierung, Aussenmassen, Mauerstärken, Boden-/Fensterflächen und Grenzabständen. Bei Umbauten: bestehend schwarz, Abbruch gelb, neu rot.
Angaben der anrechenbaren Geschossflächen, Gebäudegrundflächen und der in die Kanalisation entwässerten Hartflächen auf separatem Beiblatt der Gemeinde.
Mit Kotierungen, Material, Dimensionierung, beregneten/entwässerten Flächen, Belastungseinheiten sowie Versickerungs- und Retentionsanlagen; Auslegung gemäss SN 592 000.
Übersichtlich und nachvollziehbar dargestellte AZ-Berechnung mit den notwendigen Skizzen.
Berechnung des Parkplatzbedarfs mit Nachweis der erforderlichen Auto- und Veloabstellplätze.
Formular Anschlussgesuch Wasser mit Situationsplan und Plan mit eingezeichnetem Wasseranschluss und Verteilbatterie, je 2-fach; Angaben zu Nutzung, Wasserbedarf und Belastungswerten (Installationsanzeige nach SVGW-Richtlinie W3 2013).
Für Ölfeuerungs-, Gasfeuerungs- oder Tankanlagen ist das kommunale Brandschutzgesuch (Formulare bei der Abteilung Planung und Bau) mit Beilagen zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.
Mit dem Baugesuch ist die formelle Eingabe für den baulichen Zivilschutz einzureichen: Baugesuchspläne 1:100 (1-fach), Lüftungsprojekt (4-fach), Grundrisse/Schnitte der Schutzraumanlage 1:50 (2-fach), Anmeldeformular (2-fach).
Bei Rückbauten ist die Deklaration des Rückbauobjekts gemäss Merkblatt 'Gebäuderückbau' mit dem Baugesuch einzureichen.
Bauprofile sind vor Einreichung aufzustellen (Umrisse, Firsthöhe, Fassadenhöhen, Dachneigung, EG-Kote in m.ü.M. auf Basis Gemeindenivellement); die Fertigstellung ist der Abteilung Planung und Bau telefonisch zu melden, da erst nach deren Abnahme publiziert wird.
Für Luft/Wasser-Wärmepumpen-Anlagen ist der Lärmschutznachweis (Online-Formular gemäss Merkblättern zu Baugesuchen) einzureichen.
Reglemente · Gemeinde Windisch
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.