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Walenstadt
Gebäudelänge in Walenstadt
Die Gebäudelänge ist in Walenstadt in 6 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 30 m bis 80 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 15 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudelänge ist die längste Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
| Zone | Gebäudelänge | Fundstelle |
|---|---|---|
| L | ≤ 80 m | Art. 15, S. 12 |
| W2 | ≤ 30 m | Art. 15, S. 12 |
| W3 | ≤ 40 m | Art. 15, S. 12 |
| W4 | ≤ 40 m | Art. 15, S. 12 |
| WG2 | ≤ 30 m | Art. 15, S. 12 |
| WG3 | ≤ 40 m | Art. 15, S. 12 |
Extrahiert aus der BZO Walenstadt (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudelänge in Walenstadt?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 30 m bis 80 m, festgelegt in 6 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudelänge in der Bauordnung Walenstadt?
Meist in Art. 15 der Bau- und Zonenordnung Walenstadt, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.