Wädenswil
Überbauungsziffer in Wädenswil
Die Überbauungsziffer ist in Wädenswil in 5 von 19 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 40 % bis 60 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 der Bau- und Zonenordnung.
Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.
| Zone | Überbauungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| GA | ≤ 50 % | Art. 10, S. 11 |
| GB | ≤ 40 % | Art. 10, S. 11 |
| IA | ≤ 60 % | Art. 10, S. 11 |
| IB | ≤ 60 % | Art. 10, S. 11 |
| IC | ≤ 60 % | Art. 10, S. 11 |
Extrahiert aus der BZO Wädenswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Überbauungsziffer in Wädenswil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 40 % bis 60 %, festgelegt in 5 von 19 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Wädenswil?
Meist in Art. 10 der Bau- und Zonenordnung Wädenswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.