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Wädenswil

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Baugesuchs-Dossier · Wädenswil

Eingabeweg: eBaugesucheZH · BZO-Stand: 01.04.1993 · 27 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)Pflicht

Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

Bemerkung:
2Zustimmung der GrundeigentümerschaftPflicht

Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

Bemerkung:
3Gebäude- und Wohnungserhebung (GWR-Zusatzformular)bedingt

Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

Bemerkung:
4BaubeschriebPflicht

Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

Bemerkung:
5Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)Pflicht

Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

Bemerkung:
6Grün-/Freiflächen-Nachweisbedingt

Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

Bemerkung:
7Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)Pflicht

Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Bemerkung:
8Parkplatz-/Abstellplatz-Nachweis (Auto + Velo)bedingt

Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

Bemerkung:
9Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)Pflicht

Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

Bemerkung:
10Schallschutz-/Lärmnachweisbedingt

Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

Bemerkung:
11Brandschutzkonzeptbedingt

Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

Bemerkung:
12Situationsplan / aktueller KatasterplanPflicht

Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

Bemerkung:
13Grundrisse aller Geschosse (bemasst)Pflicht

Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

Bemerkung:
14Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)Pflicht

Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

Bemerkung:
15Fassaden/Ansichten (alle)Pflicht

Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

Bemerkung:
16Umgebungs-/GestaltungsplanPflicht

Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

Bemerkung:
17Kanalisations-/Entwässerungsplanbedingt

Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

Bemerkung:
18Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept Gebäudebedingt

Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

Bemerkung:
19Checkliste Gebäudeschadstoffebedingt

Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

Bemerkung:
20Entsorgungskonzept Rückbaumaterialbedingt

Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

Bemerkung:
21Deklaration Verwertung Bodenbedingt

Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

Bemerkung:
22Nachweis Eigenstromerzeugung (EN-104-ZH)bedingt

Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Wädenswil)

23Umgebungsplan nach städtischem MerkblattPflicht

Umgebungsplan gemäss städtischem Merkblatt (Massstab i.d.R. 1:100) mit Erläuterungsteil und Farbcodierung (Bestand schwarz, Neu rot, Abbruch gelb); verlangt bei allen Neubauten sowie aussenraumrelevanten Um-/Anbauten.

Bemerkung:
24Separater Grünflächenziffer-PlanPflicht

Separater, mit dem Umgebungsplan korrespondierender Plan zur Grünflächenziffer inklusive expliziter Berechnung (Grünfläche/anrechenbare Grundstücksfläche in %).

Bemerkung:
25Nachweis ökologischer Ausgleichbedingt

Separater Plan/Beilage mit Berechnung des ökologischen Ausgleichs (öA in %) gemäss kommunaler Verordnung zum ökologischen Ausgleich; in Kernzonen nicht gefordert.

Bemerkung:
26Abklärung Bewilligungspflichtbedingt

Bewilligungspflicht gemäss städtischem Merkblatt Bewilligungspflicht (Nov. 2024) vorab abklären.

Bemerkung:
27Einordnungsnachweis Kernzonebedingt

In Kernzonen ist die gute Einordnung ins Ortsbild nachzuweisen (BZO); Beurteilung erfolgt durch die städtische Baukommission.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Wädenswil

https://www.waedenswil.ch/_doc/5256772

Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)

https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_1-1975_09_07-1976_04_01-107.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_2-1977_06_22-1978_07_01-105.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_6-1997_12_03-1998_01_01-111.html

Karten

https://www.oereb.zh.ch/
https://geo.zh.ch/maps

Verfahren · Kanton Zürich

Eingabeweg: eBaugesucheZH

1Baugespann aufstellen§ 311 PBG

Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.

2Einreichung & Vorprüfung3 Wochen§ 313 PBG, § 11 BVV

Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.

3Bekanntmachung & Auflage20 Tage§ 314 PBG

Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.

4Zustellbegehren statt Einsprache20 Tage§§ 315–316 PBG

Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.

5Bauentscheid2–4 Monate§ 319 PBG

Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.

6Rekursfrist30 Tage§ 22 VRG

Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.

https://portal.ebaugesuche.zh.ch

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBaubewilligungen, Planen und Bauen
AdresseFlorhofstrasse 3, 8820 Wädenswil
Telefon044 789 73 15
SchalterzeitenMo 08.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr, Di–Mi 08.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr, Do 13.30–16.30 Uhr, Fr 07.00–14.00 Uhr durchgehend (Gemeindeverwaltung allgemein)
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.waedenswil.ch/_doc/7127584. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.