Strengelbach
Checkliste Baugesuch · Strengelbach
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Strengelbach)
Ab dem 1. April 2026 müssen alle Baugesuche in Strengelbach über die kantonale Plattform eBau (Smart Service Portal ag.ch) eingereicht werden.
Die Gemeinde verlangt, möglichst alle Dokumente (z.B. Umgebungspläne, Energienachweise, Grenzbaurechte, Dienstbarkeiten, Erdbeben-Konformitätserklärung) bereits mit dem Baugesuch einzureichen; Nachforderungen sind umgehend und unaufgefordert nachzuliefern.
Für Vorhaben ohne nachbarliche oder öffentliche Interessen gilt das vereinfachte Verfahren; die Anstösser bestätigen ihre Zustimmung auf dem kommunalen Formular (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Formular-vereinfachtes-Verfahren_1-Unterschrift.pdf).
Bei Näherbaurecht für Kleinbauten ist das kommunale Formular zu verwenden (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Formular-Naeherbaurecht-Kleinbauten.pdf).
Für Ausfahrten und Knoten gilt das kommunale Merkblatt «Sicht an Knoten und Ausfahrten» (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-Sicht-an-Knoten-und-Ausfahrten.pdf).
Die Gebühren richten sich nach dem kommunalen Baugebührenreglement; bei Vorentscheiden wird eine anteilsmässige Gebühr erhoben (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/reglement_vers_1_4_definiti_nach_ewg-17-06-2015.pdf).
Projektänderungen während des Verfahrens sind mit grün markierten Plänen einzureichen.