← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Strengelbach

Strengelbach

Baugesuch prüfen →
Im PDF enthalten

Der Browserdruck erzeugt das PDF: im Druckdialog «Als PDF sichern» wählen. Unten steht genau das Blatt, das gedruckt wird.

Baugesuchs-Dossier · Strengelbach

Eingabeweg: eBau Aargau · 16 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Strengelbach)

10eBau-Pflicht ab 1. April 2026Pflicht

Ab dem 1. April 2026 müssen alle Baugesuche in Strengelbach über die kantonale Plattform eBau (Smart Service Portal ag.ch) eingereicht werden.

Bemerkung:
11Vollständige Beilagen bereits mit dem GesuchPflicht

Die Gemeinde verlangt, möglichst alle Dokumente (z.B. Umgebungspläne, Energienachweise, Grenzbaurechte, Dienstbarkeiten, Erdbeben-Konformitätserklärung) bereits mit dem Baugesuch einzureichen; Nachforderungen sind umgehend und unaufgefordert nachzuliefern.

Bemerkung:
12Formular vereinfachtes Verfahren mit Anstösser-Zustimmungbedingt

Für Vorhaben ohne nachbarliche oder öffentliche Interessen gilt das vereinfachte Verfahren; die Anstösser bestätigen ihre Zustimmung auf dem kommunalen Formular (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Formular-vereinfachtes-Verfahren_1-Unterschrift.pdf).

Bemerkung:
13Kommunales Formular Näherbaurecht Kleinbautenbedingt

Bei Näherbaurecht für Kleinbauten ist das kommunale Formular zu verwenden (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Formular-Naeherbaurecht-Kleinbauten.pdf).

Bemerkung:
14Sichtzonen-Nachweis an Knoten und Ausfahrtenbedingt

Für Ausfahrten und Knoten gilt das kommunale Merkblatt «Sicht an Knoten und Ausfahrten» (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-Sicht-an-Knoten-und-Ausfahrten.pdf).

Bemerkung:
15Gebühren nach kommunalem BaugebührenreglementPflicht

Die Gebühren richten sich nach dem kommunalen Baugebührenreglement; bei Vorentscheiden wird eine anteilsmässige Gebühr erhoben (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/reglement_vers_1_4_definiti_nach_ewg-17-06-2015.pdf).

Bemerkung:
16Projektänderungen mit grün markierten Plänenbedingt

Projektänderungen während des Verfahrens sind mit grün markierten Plänen einzureichen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Strengelbach

Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

Eingabeweg: eBau Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau
AdresseBrittnauerstrasse 3, 4802 Strengelbach
Telefon062 746 03 70
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=103. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.