Schübelbach
Kleiner Grenzabstand in Schübelbach
Der kleine Grenzabstand ist in Schübelbach in 1 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 37 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
Extrahiert aus der BZO Schübelbach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Schübelbach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m, festgelegt in 1 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Schübelbach?
Meist in Art. 37 der Bau- und Zonenordnung Schübelbach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.