Rothrist
Ausnützungsziffer in Rothrist
Die Ausnützungsziffer ist in Rothrist in 5 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.4 bis 0.9. Rechtsgrundlage ist meist § 10 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| SpG | ≤ 0.45 | § 14, S. 6 |
| W2 | ≤ 0.4 | § 10, S. 6 |
| W3 | ≤ 0.6 | § 10, S. 6 |
| WA3 | ≤ 0.7 | § 10, S. 6 |
| WA4 | ≤ 0.9 | § 10, S. 6 |
Extrahiert aus der BZO Rothrist (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Rothrist?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.4 bis 0.9, festgelegt in 5 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Rothrist?
Meist in § 10 der Bau- und Zonenordnung Rothrist, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.