Rothrist
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Baugesuchs-Dossier · Rothrist
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Rothrist)
Sämtliche Pläne und der Baugesuchsumschlag sind vom Bauherrn, Planverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet im Doppel einzureichen, die Pläne A4 gefaltet sowie zusätzlich im PDF-Format.
Situationspläne nicht älter als 12 Monate mit vollständiger Übersicht der umliegenden Nachbarparzellen (AGIS.ch).
Grundrisse aller Stockwerke, sämtliche Aussenansichten sowie Quer- und Längsschnitte 1:100 oder 1:50, inkl. Längsschnitt durch Garagenausfahrten (vom Garagentor bis Strassengrenze). In Fassaden und Schnitten sind bestehende und neue Terrainhöhen sowie die auf das bestehende Terrain vermasste Erdgeschosskote (Fixpunkt) anzugeben; Terraingestaltung bis zu den Parzellengrenzen, Fenstergrössen i/L sowie Boden- und Fensterflächenmasse im Grundriss.
Detaillierte Berechnung der Ausnutzungsziffer mit Schema sowie kubische Berechnung mit Schema sind Bestandteil des Baugesuchs.
Ein Autoabstellplatznachweis ist mit dem Baugesuch einzureichen.
Neben der Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise ist bei Umbauten die Deklaration zur Überprüfung der Erdbebensicherheit einzureichen.
Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist der Lärmschutznachweis (cercle bruit) einzureichen; für Erdsonden-Wärmepumpen ist zusätzlich eine Bewilligung des BVU, Abteilung für Umwelt, einzuholen.
Mit dem Baugesuch ist der Abteilung Planung und Bau der Werkplan im Massstab 1:50 für die Entwässerung einzureichen; massgebend ist das Abwasserreglement vom 31. März 2023.
Für die Ersatzabgabe ist das Formular 'Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe' mit einem vollständigen Satz Projektplänen 1-fach einzureichen.
Für Gewerbe- und Fabrikbauten ist die Genehmigung durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) notwendig; die Gesuchseingabe erfolgt 2-fach an die Abteilung Planung und Bau.
Für Ölfeuerungsanlagen und Behälter von Benzin, Petrol, Rohöl usw. ist ein spezielles Formular mit Projektplänen und Beschrieb im Doppel einzureichen (Genehmigung BVU, Abteilung Umweltschutz/Tankanlagen).
Bei Umbauten oder Abänderung genehmigter Pläne sind die Planvorlagen farblich anzulegen: grau = bestehend, gelb = Abbruch, rot = neu.
Der Bauherr muss der Abteilung Planung und Bau die Baustadien Schnurgerüst, Kanalisation, Rohbaukontrolle und Fertigstellung vor Bezug (Bezugskontrolle) rechtzeitig melden; bei Nichtbeachtung gehen Mehrkosten zu Lasten des Bauherrn. Mangelhafte Pläne und fehlende Unterlagen führen zur Rückweisung des Baugesuchs.
Reglemente · Gemeinde Rothrist
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Eingabeweg: Papier
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.