Zone WA4 · Rothrist
Aargau · BFS 4282 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone WA4 in Rothrist (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.9, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan max. 12 Monate alt mit Nachbarparzellen-Übersicht
- Projektpläne mit Terrain- und Kotenangaben, Fenstergrössen i/L
- Werkplan Entwässerung M 1:50
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung im Doppel plus PDF-Format
- Meldepflicht Baukontrollen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Planung und Bau
- 062 785 36 41
- planungundbau@rothrist.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Rothrist, in denen «WA4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 0.45BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 6
0.45 --- --- 7.0 m 12.0 m 4.0 m III § 14 Arbeitszone A1 --- 10 % --- 16.0 m 16.0 m 4.0 m III § 15 Arbeitszone A2 --- 5 % --- 20.0 m 20.0 m 4.0 m IV § 16 --- --- --- d) d) d) II/III § 18 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA Grünzone G --- --- --- --- --- --- --- § 19 Zone für Kleinbauten KLB --- --- --- --- --- --- --- § 20
a)In den im Bauzonenplan dargestellten lärmvorbelasteten Flächen gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
b)Ermittlung Fassadenhöhe:
–Bei Firstdächern ist die Fassadenhöhe traufseitig zu messen.
–Wenn das massgebende Terrain ein Gefälle von ≤ 10 % aufweist, gilt bei Gebäuden mit Attikageschoss für die Fassadenhöhe das Mass der Gesamthöhe.
–Wenn das massgebende Terrain ein Gefälle von 10 % übersteigt, ist bei Flach- und Pultdächern die Fassadenhöhe talseitig zu messen. Die Fassadenhöhe kann um 1.8 m erhöht werden.
c)In den Wohnzonen W2 und W3 sowie in den Wohn- und Arbeitszonen WA3 und WA4 können die Fassaden- und Gesamthöhen sowie die Nutzungsziffern gemäss § 40 BNO erhöht werden.
d)Über diese Masse entscheidet der Gemeinderat unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse sowie der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen.
e)Die in (Klammern) bezeichneten Masse gelten bei Neubauten als Richtwert. Der Gemeinderat kann Abweichungen von diesem Richtwert bewilligen, falls der Zonenzweck nicht beeinträchtigt wird.
2In allen Zonen ist sowohl die offene wie die geschlossene Bauweise zulässig. Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist
§ 11 Zentrumszonen
1Die …
Art. 0.90BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 21
0.90 Wohn- und Arbeitszone WA4 1'000
Art. 1.10BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 21
1.10
Attika- und Dachgeschosse sowie begehbare Dachterrassen sind nicht zulässig.
2Die Erleichterung gemäss Abs. 1 ist mit der Erleichterung gemäss § 39 Abs. 2 sowie mit jenen von § 35 BauV (Minergie) und § 39 BauV (Arealüberbauung) nicht kombinierbar.
§ 41 Arealüberbauungen
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, WA3, WA4, A1 und A2 zulässig und erfordern eine minimale zusammenhängende Landfläche von 2'000 m².
2In der Zone W2 ist anstelle eines Dach- oder Attikageschosses ein zusätzliches Vollgeschoss zulässig, die Fassadenhöhe kann entsprechend um maximal 3.5 m überschritten werden. In den übrigen Zonen kann bei Arealüberbauungen ein zusätzliches Vollgeschoss realisiert werden, die Fassaden- und Gesamthöhe können entsprechend um maximal 3.0 m bzw. um 5.0 m in den Zonen A1 und A2 überschritten werden.
3Mindestens die Hälfte der erforderlichen Abstellplätze für die Bewohner ist in unterirdischen Sammelgaragen zu platzieren. Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist
Art. 3BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 6
3. ZONENVORSCHRIFTEN
3.1 Bauzonen
§ 10 Bauzonen
1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Zonenvorschriften Ausnützungsziffer Grünflächenziffer EmpfindlichkeitsFassadenhöhe b) Vollgeschosse Grenzabstand Gesamthöhe Bauzonen Anzahl stufe Zentrumszone Za (1.0) e) --- (4) e) (13.5 m) e) (17.0 m) e) d) III § 11 Zentrumszone Zb (1.0) e) --- (4) e) (13.5 m) e) (17.0 m) e) d) III § 11 Zentrumszone Zc (1.0) e) --- (4) e) (13.5 m) e) (17.0 m) e) d) III § 11 0.4 c) --- 2 c) 7.0 m c) 11.0 m 4.0 m IIa) § 12 Wohnzone W2 Wohnzone W3 0.6 c) --- 3 c) 10.0 m c) 14.0 m 5.0 m II § 12 Wohn- und Arbeitszone WA3 0.7 c) --- 3 c) 10.0 m c) 14.0 m 5.0 m III § 13 Wohn- und Arbeitszone WA4 0.9 c) --- 4 c) 12.5 m c) 16.5 m 6.0 m III § 13 Spezialzone Gländ SpG
Art. 5BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 20
5. INNERE SIEDLUNGSENTWICKLUNG
§ 38 Optimale Baulandnutzung
1Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten optimal auszunützen. Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn ein Grundstück offensichtlich unzweckmässig ausgenützt wird und der Nachweis einer später möglichen zonengemässen Überbauung nicht erbracht werden kann.
§ 39 Ausnützungsbonus
1Für verglaste Sitzplätze, Balkone oder Wintergärten ausserhalb der Gebäudehülle und ohne heiztechnische Installationen wird ein Ausnützungsbonus im Umfang der effektiven Grundfläche gewährt, sofern diese maximal 15 m² pro Wohneinheit beträgt. Bei einer grösseren Grundfläche zählt der 15 m² übersteigende Anteil zur anrechenbaren Geschossfläche (aGF).
2Werden in den zweigeschossigen Wohnzonen (W2) auf einem Grundstück von weniger als 2'000 m² pro Wohneinheit durchschnittlich weniger als 330 m² anrechenbare Grundstücksfläche konsumiert, erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer um 15 %. Die qualitativen Anforderungen gemäss Arealüberbauung (§ 39 BauV) sind sinngemäss anzuwenden. Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann der Gemeinderat zulasten des Gesuchstellers ein Fachgutachten einholen. Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist
3Die Erleichterungen gemäss Abs. 2 sind mit den Erleichterungen gemäss § 40 Abs. 1 sowie mit jenen von § 35 BauV (Minergie) und § 39 BauV (Arealüberbauung) nicht kombinierbar.
§ 40 Innenentwicklung
1Innerhalb der Wohnzonen W2 und W3 sowie in den Wohn- und Arbeitszonen WA3 und WA4 kann zur Förderung einer …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II/III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 0.45). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.9 | Art. § 10, S. 6 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. § 10, S. 6 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 12.5 m | Art. § 10, S. 6 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 16.5 m | Art. § 10, S. 6 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. § 10, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Rothrist (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.