Rorbas
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Baugesuchs-Dossier · Rorbas
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Rorbas)
Das Merkblatt mit 13 Gestaltungsregeln zur Integration von PV-Anlagen ist massgeblich für Anlagen in der Kernzone von Rorbas, z.B. schwarze oder angepasste Einfassungen, maximale Aufbauhöhe 16 cm, symmetrische Kollektorfelder ohne sichtbare Lufträume.
Für die baurechtliche Beurteilung von Solaranlagen in der Kernzone sind folgende Unterlagen in dreifacher Ausführung einzureichen: Baugesuchsformular, Situationsplan Mst. 1:500 mit roter PV-Anlage, Dachaufsicht Mst. 1:50, Seitenansicht Mst. 1:50, Detailschnitte Mst. 1:20 und Produkteunterlagen.
Situationsplan im Massstab 1:500 mit der PV-Anlage rot eingezeichnet und vermasst.
Detailschnitte im Massstab 1:20 durch sämtliche Übergänge der PV-Anlage zur Ziegeleindeckung mit rot eingezeichneter und vermessener Anlage.
Vollständig ausgefülltes Baugesuchformular für das ordentliche Verfahren muss 3-fach eingereicht werden.
Bei Aufdach-Solaranlagen in der Kernzone muss die Anlage auf den Plänen rot eingezeichnet und vermasst sein.
Kollektoren dürfen eine Aufbauhöhe von maximal 16 cm haben und müssen ausschliesslich parallel zur Dachfläche montiert werden.
Die Anlage muss mit seitlichen Abschlussblechen versehen werden, damit kein Luftraum sichtbar ist.
Aussparungen durch Dachelemente wie Dachflächenfenster, Kamine oder Entlüftung sind nicht zulässig.
Montage auf Nebendachflächen wie Giebellukarnen, Krüppelwalm oder Mansardenbereiche ist nicht zulässig.
Reglemente · Gemeinde Rorbas
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Gebühren: Baugebühren-Verordnung (PDF auf der Bau-Seite der Gemeinde)
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.