Rorbas
Checkliste Baugesuch · Rorbas
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Rorbas)
Das Merkblatt mit 13 Gestaltungsregeln zur Integration von PV-Anlagen ist massgeblich für Anlagen in der Kernzone von Rorbas, z.B. schwarze oder angepasste Einfassungen, maximale Aufbauhöhe 16 cm, symmetrische Kollektorfelder ohne sichtbare Lufträume.
Für die baurechtliche Beurteilung von Solaranlagen in der Kernzone sind folgende Unterlagen in dreifacher Ausführung einzureichen: Baugesuchsformular, Situationsplan Mst. 1:500 mit roter PV-Anlage, Dachaufsicht Mst. 1:50, Seitenansicht Mst. 1:50, Detailschnitte Mst. 1:20 und Produkteunterlagen.
Situationsplan im Massstab 1:500 mit der PV-Anlage rot eingezeichnet und vermasst.
Detailschnitte im Massstab 1:20 durch sämtliche Übergänge der PV-Anlage zur Ziegeleindeckung mit rot eingezeichneter und vermessener Anlage.
Vollständig ausgefülltes Baugesuchformular für das ordentliche Verfahren muss 3-fach eingereicht werden.
Bei Aufdach-Solaranlagen in der Kernzone muss die Anlage auf den Plänen rot eingezeichnet und vermasst sein.
Kollektoren dürfen eine Aufbauhöhe von maximal 16 cm haben und müssen ausschliesslich parallel zur Dachfläche montiert werden.
Die Anlage muss mit seitlichen Abschlussblechen versehen werden, damit kein Luftraum sichtbar ist.
Aussparungen durch Dachelemente wie Dachflächenfenster, Kamine oder Entlüftung sind nicht zulässig.
Montage auf Nebendachflächen wie Giebellukarnen, Krüppelwalm oder Mansardenbereiche ist nicht zulässig.