Riemenstalden
Gesamthöhe in Riemenstalden
Die Gesamthöhe ist in Riemenstalden in 4 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 m bis 15 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 31 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.
| Zone | Gesamthöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| K1 | ≤ 15 m | Art. 31, S. 13 |
| K2 | ≤ 15 m | Art. 31, S. 13 |
| W2D | ≤ 12 m | Art. 31, S. 13 |
| ÖBA | ≤ 10 m | Art. 31, S. 13 |
Extrahiert aus der BZO Riemenstalden (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 31 im Wortlaut, Seite 13
Art. 31 Tabelle der Grund- masse Zone W2D K1 K2 ÖBA Vollgeschosszahl 2 3 3 2 Gebäudehöhe 7.00 10.00 10.00 7.50 Gebäudelänge 15.00 25.00 25.00 22.00 Gebäudebreite 11.00 15.00 20.00 17.00 Gesamthöhe 12.00 15.00 15.00 10.00 Lärmempfindlichkeitsstufe II III III III B. Landwirtschaftszonen
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gesamthöhe in Riemenstalden?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 m bis 15 m, festgelegt in 4 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Riemenstalden?
Meist in Art. 31 der Bau- und Zonenordnung Riemenstalden, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.