Riemenstalden
Gebäudehöhe in Riemenstalden
Die Gebäudehöhe ist in Riemenstalden in 4 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 7 m bis 10 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 31 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.
| Zone | Gebäudehöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| K1 | ≤ 10 m | Art. 31, S. 13 |
| K2 | ≤ 10 m | Art. 31, S. 13 |
| W2D | ≤ 7 m | Art. 31, S. 13 |
| ÖBA | ≤ 7.5 m | Art. 31, S. 13 |
Extrahiert aus der BZO Riemenstalden (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 31 im Wortlaut, Seite 13
Art. 31 Tabelle der Grund- masse Zone W2D K1 K2 ÖBA Vollgeschosszahl 2 3 3 2 Gebäudehöhe 7.00 10.00 10.00 7.50 Gebäudelänge 15.00 25.00 25.00 22.00 Gebäudebreite 11.00 15.00 20.00 17.00 Gesamthöhe 12.00 15.00 15.00 10.00 Lärmempfindlichkeitsstufe II III III III B. Landwirtschaftszonen
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudehöhe in Riemenstalden?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 7 m bis 10 m, festgelegt in 4 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Riemenstalden?
Meist in Art. 31 der Bau- und Zonenordnung Riemenstalden, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.