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Baugesuchs-Dossier · Riehen

Eingabeweg: Online-Baubegehren BS (OBG) · BZO-Stand: 01.11.2025 · 29 Positionen

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Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baubegehren über die Web-Plattform «Online-Baubegehren» (OBG)Pflicht

Für Baubegehren und Meldeverfahren ist die kantonale Web-Plattform OBG zu verwenden; das Begehren gilt erst als eingereicht, wenn die Plattform vollständig ausgefüllt und abgeschickt ist (§§ 19 und 21 ABPV). § 38 Abs. 1 BPV: Baubegehren in der Zuständigkeit des Bau- und Gastgewerbeinspektorats sind elektronisch einzureichen; während einer Übergangsfrist wird Papier noch akzeptiert.

Bemerkung:
2Unterschriftenblatt (Eigentum, Bauherrschaft, Planverfassung)Pflicht

Von Grundeigentümerschaft, Bauherrschaft und projektverfassender Person zu unterzeichnen; mit der Unterschrift wird auch der Publikation der Unterlagen im Internet zugestimmt (§ 22 ABPV, § 38 Abs. 3 BPV).

Bemerkung:
3Situationsplan aus dem ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A, max. 3 Monate altPflicht

Jedes Baubegehren braucht einen Situationsplan aus dem «ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren», höchstens drei Monate alt, mit eingezeichnetem und vermasstem Vorhaben. Farbcode: rot mehrgeschossig, orange erdgeschossig, rot schraffiert unter Terrain, gelb Abbruch, blau Änderung (§ 24 ABPV).

Bemerkung:
4Grundrisspläne aller Geschosse 1:100 oder 1:50Pflicht

Alle Räume vermasst und mit bestehender wie neuer Nutzung bezeichnet; Grundriss-, Schnitt- und Fassadenpläne im selben Massstab, Darstellung nach SIA 400 (Bestand grau/schwarz, Abbruch gelb, neu rot). Im Erdgeschossplan zusätzlich Schnittbezeichnungen, Bau- und Strassenlinien, Meereshöhe und Projektkoten (§§ 25, 26, 28, 29, 30 Abs. 4 ABPV).

Bemerkung:
5Schnittpläne mit Zonenprofil und LichteinfallswinkelnPflicht

In den Schnittplänen sind Höhenkoten, das Profil der Zone und die Lichteinfallswinkel einzutragen; gewachsenes Terrain gestrichelt, neues ausgezogen, beide mit Koten auf einen Höhenfixpunkt bezogen (§ 30 Abs. 1 und 2 ABPV).

Bemerkung:
6Fassadenpläne inklusive Anschluss an die NachbargebäudePflicht

Die Anschlussfassaden der Nachbargebäude sind mindestens über die erste Fensterachse hinaus einzuzeichnen; auf Antrag mitwirkender Behörden kann das BGI die vollständigen Nachbarfassaden verlangen (§ 30 Abs. 3 ABPV).

Bemerkung:
7Umgebungsgestaltung (Wege, Parkplätze, Grünflächen)bedingt

Umgebungsgestaltung, Baumfällungen und Neubepflanzungen müssen ersichtlich sein; dafür kann auch ein separater Plan eingereicht werden (§ 30 Abs. 5 i. V. m. § 25 ABPV).

Bemerkung:
8Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF)bedingt

Bei BGF-relevanten Vorhaben ist eine leicht nachvollziehbare Berechnung beizulegen (§ 32 ABPV). Grundlage sind §§ 5–8 BPG; dabei gilt: massgebend ist der höhere Wert aus Ausnützungsziffer und Vergleichsprojekt.

Bemerkung:
9Kanalisationsbegehrenbedingt

Ist nach der kantonalen Gewässerschutzverordnung ein Kanalisationsbegehren nötig, ist es zusammen mit dem Baubegehren einzureichen (§ 33 ABPV).

Bemerkung:
10Grundbuchauszug und allfälliger Mutationsplanbedingt

Liegt das Vorhaben im Bereich einer Servitut oder anderen Eigentumsbeschränkung, sind Grundbuchauszug und allfälliger Mutationsplan einzureichen (§ 34 Abs. 1 ABPV); Dienstbarkeiten für Zufahrt, Nutzungsverlagerung und Lichteinfall mit Unterschriften der Grundpfandgläubiger (§ 38 Abs. 4 BPV).

Bemerkung:
11Schriftliches Einverständnis betroffener Nachbarnbedingt

Wenn Nachbargrundstücke dauerhaft baulich beansprucht werden (etwa bei Aussenwärmedämmungen, unwesentlichen Bauteilen oder Erdankern), ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerschaft einzuholen (§ 34 Abs. 2 und 3 ABPV).

Bemerkung:
12Ingenieurbericht Erdbebensicherheit (ab 1 Mio. Franken Baukosten)bedingt

Ab einer Baukostensumme von 1 Mio. Franken ist der Ingenieurbericht mit dem Baubegehren einzureichen und zu deklarieren, ob Ertüchtigungsmassnahmen nötig sind. Einfamilienhäuser sind ausgenommen (§ 36 Abs. 2 und 3 ABPV).

Bemerkung:
13Antrag auf Ausnahmebewilligung mit Begründungbedingt

Sieht das Vorhaben Abweichungen von Bauvorschriften vor, sind Antrag und Begründung in der Regel mit dem Baubegehren einzureichen (§ 37 ABPV, §§ 80 ff. BPG).

Bemerkung:
14Nachweis der Fachkenntnisse der projektverfassenden Personbedingt

Wer Bauprojekte und Baubegehren verfasst, muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und sich auf Verlangen ausweisen; auf ohne genügende Fachkenntnisse verfasste Begehren wird nicht eingetreten (§ 37 BPV, anerkannte Berufe nach § 16 Abs. 3 ABPV).

Bemerkung:
15Modell oder Profilierung auf Verlangenbedingt

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat kann ein Modell und je nach Bedeutung des Vorhabens eine Profilierung verlangen (§ 42 ABPV). Anders als in den meisten Kantonen besteht in Basel-Stadt KEINE generelle Baugespann-Pflicht vor der Eingabe.

Bemerkung:
16Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Im Einzelfall kann das BGI weitere Unterlagen verlangen; auf unvollständige Baubegehren wird nicht eingetreten (§ 31 ABPV, § 38 Abs. 6 BPV).

Bemerkung:
17Nachweis der Einhaltung des Wohnanteilplansbedingt

Angabe, ob der Wohnanteilplan eingehalten wird; andernfalls ist eine Ausnahmebewilligung zu beantragen.

Bemerkung:
18Formular Abbruch von Wohnraumbedingt

Formular des Bau- und Gastgewerbeinspektorates für den Abbruch von Gebäuden, die vorwiegend Wohnzwecken dienen.

Bemerkung:
19Formular Zweckentfremdung von Wohnraumbedingt

Formular für die Umnutzung bestehender Wohnungen zu gewerblichen Zwecken.

Bemerkung:
20Formular Bauliche Zivilschutzmassnahmenbedingt

Nachweis der Schutzraumbaupflicht für Wohnbauten, Heime und Spitäler.

Bemerkung:
21Veloparkplatznachweisbedingt

Nachweis der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze.

Bemerkung:
22Angabe der früheren Nutzung in den Plänenbedingt

In den Eingabeplänen neben der neuen auch die bisherige Nutzung jedes betroffenen Raums bezeichnen.

Bemerkung:
23Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Riehen)

24Begutachtung durch die Ortsbildkommission RiehenPflicht

Die Ortsbildkommission prüft im Baubewilligungsverfahren die eingereichten Baubegehren in gestalterischer Hinsicht (gute Gesamtwirkung nach §58 BPG); ihre Beurteilung ist für das Bau- und Gastgewerbeinspektorat verbindlich (BPV §16/§16a). Im Verfahren nehmen zudem der Gemeinderat und die Fachstellen der Gemeindeverwaltung Stellung. Quelle: https://www.riehen.ch/verwaltung/dienstleistungen/194_ortsbildkommission

Bemerkung:
25Beratung durch die Ortsbildkommission vor der Baueingabebedingt

Für Beratungen vor der Baueingabe steht die Ortsbildkommission jeweils Donnerstag von 8:00 bis 9:30 Uhr zur Verfügung (Voranmeldung beim Fachsekretariat erforderlich); fachgerechte Pläne sind mitzubringen (ein Exemplar für die Kommission). Freiwillig, aber empfohlen. Quelle: https://www.riehen.ch/verwaltung/dienstleistungen/194_ortsbildkommission

Bemerkung:
26Kanalisationsbewilligung der Gemeinde Riehen (Liegenschaftsentwässerung)bedingt

Für die Erstellung von Entwässerungsanlagen (Abwasserleitungen, Pumpenschächte, Abscheider, Versickerung usw.) ist eine Bewilligung der Gemeinde Riehen nötig. Bei Neubauten/Umbauten werden die Entwässerungsauflagen integraler Bestandteil der Baubewilligung (Eingabe mit dem Baugesuch beim BGI); bei nur geringfügigen baulichen Massnahmen oder reinen Anpassungen der Entwässerungsanlagen genügt ein separates Kanalisationsbegehren an den Fachbereich Liegenschaftsentwässerung der Gemeinde (Formular: https://riehen.ch/verwaltung/dokumente/dokumente/kanalisationsbewilligungen/kanalbegehren_version_september_2024.pdf). Für Industrie-/Gewerbeabwasser und private Schwimmbäder ist zusätzlich das kantonale Formular 1.5 einzureichen. Quelle: https://www.riehen.ch/verwaltung/dienstleistungen/195_kanalisationsbewilligung

Bemerkung:
27Fällgesuch für geschützte Bäume in Riehener Baumschutzgebietenbedingt

In den im Zonenplan grün schraffierten Baumschutzgebieten sind Bäume ab 50 cm Stammumfang (1 m über Boden) geschützt; für Fällungen ist bei der Stadtgärtnerei Basel ein Fällgesuch einzureichen (bei Bauvorhaben dem Baubegehren beilegen). Ausserhalb der Baumschutzgebiete sind Bäume in Riehen nicht automatisch geschützt. Fällverbot vom 1. März bis 31. Juli. Quelle: https://www.riehen.ch/verwaltung/dienstleistungen/205_baumschutz

Bemerkung:
28Baum- und Bodenschutz bei Baustellen (Merkblatt der Gemeinde)bedingt

Bei Bauvorhaben mit Baumbestand sind die Schutzmassnahmen für Bäume und Boden während der Bauphase gemäss dem Merkblatt der Gemeinde Riehen 'Baum- und Bodenschutz bei Baustellen' vorzusehen (https://riehen.ch/verwaltung/dokumente/dokumente/Allmendverfahren/Merkblatt-Baum-und-Bodenschutz-bei-Baustellen.pdf). Quelle: https://www.riehen.ch/verwaltung/dienstleistungen/205_baumschutz

Bemerkung:
29Bewilligung für Bauinstallationen auf der Gemeinde-Allmend Riehenbedingt

Bauinstallationen auf Allmend mit mehr als 10 m² Fläche und/oder mehr als 10 Tagen Installationszeit auf Gemeinde-Allmend Riehen (Kanton: 20 Tage) sind bewilligungs- und gebührenpflichtig; kleinere/kürzere Installationen sind nur meldepflichtig und gebührenfrei. Quelle: https://www.tiefbauamt.bs.ch/oeffentlicher-raum/nutzung-des-oeffentlichen-raumes/bauen-auf-oeffentlichem-grund/bauinstallationen.html

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Riehen

https://www.gesetzessammlung.bs.ch/api/de/versions/6680/pdf_file

Übergeordnetes Recht (Kanton Basel-Stadt)

https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100
https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.110

Karten

https://oereb.bs.ch/
https://map.geo.bs.ch/

Verfahren · Kanton Basel-Stadt

Eingabeweg: Online-Baubegehren BS (OBG)

1Hinweise im Gelände§ 91 BPG, § 46 BPV

Basel-Stadt kennt kein klassisches Baugespann-Obligatorium: Während der Einsprachefrist machen im Regelfall Schilder mit dem Text der öffentlichen Anzeige (oder Profile) im Gelände auf das Vorhaben aufmerksam.

2Einreichung

Online-Baubegehren (OBG); seit Februar 2026 ist das Verfahren vollständig digital möglich, Papier bleibt in der Übergangsphase zulässig.

3Anzeige des Baubegehrens§§ 45, 47 BPV

Anzeige im Kantonsblatt und im Internet; die Gesuchsunterlagen können während der Einsprachefrist beim Bau- und Verkehrsdepartement eingesehen werden.

4Einsprache30 Tage§ 48 BPV

Innert 30 Tagen nach der Anzeige im Kantonsblatt, im Doppel mit Begründung.

5Bauentscheid≈ 3 Monate§ 87 BPG

In der Regel innert drei Monaten; komplizierte Vorhaben (insbesondere mit UVP) in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung.

https://www.bs.ch/bvd/bgi/baubewilligungsverfahren/baubegehren-erfassen-und-einreichen

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100 · Bau- und Planungsverordnung (BPV), SG 730.110), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBau- und Gastgewerbeinspektorat BS (kantonal); kommunale Mitwirkung: Gemeinde Riehen, Bereich Ortsplanung
AdresseBGI: Münsterplatz 11, 4001 Basel · Gemeinde: Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen
Telefon061 267 92 00 (BGI) / 061 646 82 59 (Ortsplanung Riehen)
E-Mailbvdbgi@bs.ch
SchalterzeitenGemeinde Riehen: Mo 08.00–12.30 / 14.00–16.30; Di 14.00–16.30; Mi 08.00–12.00 / 14.00–18.00; Do 08.00–12.00; Fr nach Vereinbarung
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.riehen.ch/verwaltung/dienstleistungen/64_baubewilligungsverfahren-(kantonal-+-kommunal). Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.