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Wappen der Gemeinde Reinach (BL)

Reinach (BL)

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Ablauf
EingabewegPapier (Abgabe am Schalter)Beleg ↗
Gilt seitfehlt
Gebührenfehlt
Behandlungsfristfehlt
Eingabe & Gebühren

Die Eingabe läuft über Papier (Abgabe am Schalter); ein eigenes Portal oder Gebührenreglement der Gemeinde ist nicht verlinkt.

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Basel-Landschaft
  1. Bauprofile aufstellen§ 126 Abs. 6 RBG

    Die Profile müssen während der ganzen Dauer der öffentlichen Auflage aufgestellt sein.

  2. Einreichung

    Elektronisch über das kantonale Formularportal oder in Papierform beim Bauinspektorat.

  3. Publikation & Auflage10 Tage§ 126 RBG

    Publikation im Amtsblatt; öffentliche Auflage in der Gemeinde während 10 Tagen (30 Tage bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsbericht). Anstösser werden angeschrieben.

  4. Einsprache10 Tage§ 127 RBG

    Innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde; die Begründung kann innert 10 weiteren Tagen nachgereicht werden.

  5. Bauentscheid3 Monate§ 128 Abs. 5 RBG

    Spätestens innert drei Monaten; bei komplizierten Vorhaben mit UVP oder auf Antrag der Bauherrschaft spätestens ein Jahr seit Einreichung.

Frist für den Bauentscheid

3 Monate, bei UVP bis 1 Jahr (§ 128 Abs. 5 RBG)

Kleine Vorhaben

Verfahren ohne Publikation und Planauflage für bestimmte geringfügige Vorhaben (§ 89 RBV).

Elektronische Eingabe

eBaugesuch Basel-Landschaft ↗ · Elektronisch oder in Papierform, kein Obligatorium.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400 · Verordnung zum RBG (RBV), SGS 400.11), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.