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Wappen der Gemeinde Reinach (BL)

Reinach (BL)

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Baugesuchs-Dossier · Reinach (BL)

Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter) · BZO-Stand: 14.04.2015 · 28 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular / KerndatenblattPflicht

Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

Bemerkung:
2Angaben zu den ZonenvorschriftenPflicht

Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

Bemerkung:
3Situationsplan (2-fach)Pflicht

Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

Bemerkung:
4Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)Pflicht

Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

Bemerkung:
5Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)Pflicht

Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.

Bemerkung:
6Parkplatznachweisbedingt

Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.

Bemerkung:
7Formular Schutzraumbaubedingt

Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).

Bemerkung:
8Energietechnischer Nachweis / Gesuch NEMbedingt

Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

Bemerkung:
9Objektschutznachweis Naturgefahrenbedingt

Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

Bemerkung:
10Selbstdeklaration Bauschadstoffebedingt

Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.

Bemerkung:
11Deklaration «Boden-Abfall-Grundwasser»bedingt

Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

Bemerkung:
12Höhenkurvenplanbedingt

Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.

Bemerkung:
13Brandschutzpläne (mind. 1:200)bedingt

Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».

Bemerkung:
14Gebäude- und Wohnungserhebungbedingt

Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.

Bemerkung:
15Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
16Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:
17Entsorgungskonzept Bauabfällebedingt

Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.

Bemerkung:
18Umgebungsplan (Nachweis Umgebungsgestaltung)bedingt

Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Reinach (BL))

19Einreichung beim kommunalen Bauinspektorat ReinachPflicht

Alle Baugesuche in Reinach sind beim Bauinspektorat Reinach (Hauptstrasse 10, 4153 Reinach) einzureichen, nicht beim kantonalen Bauinspektorat. Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat mit eigenem Baugesuchsformular ('Baugesuch' Reinach, mit Vermerk der ein-/mehrfach einzureichenden Unterlagen) und Kerndatenblatt. Zwischenbericht an Gesuchsteller innert 6 Wochen ab vollständigen Unterlagen.

Bemerkung:
20Originalsituationsplan max. 6 Monate alt vom Nachführungsgeometer SutterPflicht

Dem Baugesuch ist ein höchstens ein halbes Jahr alter, datierter Originalsituationsplan des zuständigen Nachführungs-Geometerbüros beizulegen: Sutter Ingenieur+Planungsbüro AG, Hauptstr. 52, 4153 Reinach (Tel. 061 711 14 34).

Bemerkung:
21Kopie Situationsplan mit Projekt in 4-facher AusfertigungPflicht

Kopie des Situationsplanes mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil und Strassenname/Flurbezeichnung ist vierfach einzureichen (statt der kantonal üblichen 2-fachen Ausfertigung).

Bemerkung:
22Projektpläne mind. 1:100 in 4-facher AusführungPflicht

Vollständige Projektdarstellung im Massstab mind. 1:100 mit wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu) und Zweckbestimmung der Räume in vierfacher Ausführung (statt 2-fach); bei Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten zusammen mit Einrichtungsgesuch (KIGA) fünffach.

Bemerkung:
23Grundbuchauszug bei bestehenden Dienstbarkeitenbedingt

Ein Grundbuchauszug ist nur erforderlich bei bestehenden Dienstbarkeiten (z. B. Näher- und Grenzbaurechte); Bezug beim Grundbuchamt Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim.

Bemerkung:
24Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei Neubautenbedingt

Bei Neubauten ist zusätzlich das Formular Gebäude- und Wohnungserhebung einzureichen (Zusatzanforderung Bauinspektorat Reinach).

Bemerkung:
25Kanalisations- und Wasseranschlussgesuche mit Belastungswerten an Gemeindebedingt

Kanalisations- und Wasseranschlussgesuche mit den Belastungswerten sind im laufenden Baugesuchsverfahren beim Bauinspektorat der Gemeinde Reinach einzureichen (Kanalisation: Infrastruktur Ver- und Entsorgung, Tel. 061 511 63 74; Wasser: Wasserversorgung, Tel. 061 511 62 11).

Bemerkung:
26Parkplatznachweis mit Formular PP-Berechnung inkl. Lageplanbedingt

Sofern notwendig ist der Parkplatznachweis mit dem Formular PP-Berechnung inkl. Lageplan der Parkplätze zu erbringen (Konkretisierung der kantonalen Baseline); ergänzend besteht ein kommunales 'Merkblatt Parkplätze' (https://www.reinach-bl.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/bauen-stadtentwicklung/Baugesuche/Merkblatt_Parkplaetze.pdf).

Bemerkung:
27Deklaration Planänderung, Planänderungen 4-fach und grün angelegtbedingt

Planänderungen im laufenden Verfahren sind mit dem Formular 'Deklaration Planänderung' vierfach einzureichen und in den Plänen grün anzulegen (Alt = grau, Neu = rot, Abbruch = gelb).

Bemerkung:
28Baumschutz auf Baustellen gemäss kommunalem Merkblattbedingt

Für Bauvorhaben mit Baumbestand gilt das kommunale 'Merkblatt Baumschutz auf Baustellen' des Bauinspektorats Reinach (Schutzmassnahmen für Bäume während der Bauphase). Quelle: https://www.reinach-bl.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/bauen-stadtentwicklung/Baugesuche/Brosch_Merkblatt-Baumschutz-auf-Baustellen.pdf

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Reinach (BL)

https://reinach-bl.tlex.ch/api/de/versions/153/pdf_file

Übergeordnetes Recht (Kanton Basel-Landschaft)

https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/400
https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/400.11

Karten

https://oereb.geo.bl.ch/
https://geoview.bl.ch

Verfahren · Kanton Basel-Landschaft

Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)

1Bauprofile aufstellen§ 126 Abs. 6 RBG

Die Profile müssen während der ganzen Dauer der öffentlichen Auflage aufgestellt sein.

2Einreichung

Elektronisch über das kantonale Formularportal oder in Papierform beim Bauinspektorat.

3Publikation & Auflage10 Tage§ 126 RBG

Publikation im Amtsblatt; öffentliche Auflage in der Gemeinde während 10 Tagen (30 Tage bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsbericht). Anstösser werden angeschrieben.

4Einsprache10 Tage§ 127 RBG

Innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde; die Begründung kann innert 10 weiteren Tagen nachgereicht werden.

5Bauentscheid3 Monate§ 128 Abs. 5 RBG

Spätestens innert drei Monaten; bei komplizierten Vorhaben mit UVP oder auf Antrag der Bauherrschaft spätestens ein Jahr seit Einreichung.

https://forms.bl.ch/form/FMS-BL-BIT/Baugesuch/de

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400 · Verordnung zum RBG (RBV), SGS 400.11), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBauinspektorat der Gemeinde Reinach
AdresseHauptstrasse 10, 4153 Reinach
Telefon061 511 63 61
E-Mailandreas.herzog@reinach-bl.ch
SchalterzeitenMo–Do 08.00–11.30, Fr 08.00–14.00; Termine nach Vereinbarung
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.reinach-bl.ch/de/dokumente/03-Bauen-und-Stadtentwicklung/Bauinspektorat/Brosch_160107_Merkblatt-Wegleitung-Baugesuche-2018_neu.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.