Reinach (BL)
Checkliste Baugesuch · Reinach (BL)
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.
Gemeindespezifische Anforderungen (Reinach (BL))
Alle Baugesuche in Reinach sind beim Bauinspektorat Reinach (Hauptstrasse 10, 4153 Reinach) einzureichen, nicht beim kantonalen Bauinspektorat. Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat mit eigenem Baugesuchsformular ('Baugesuch' Reinach, mit Vermerk der ein-/mehrfach einzureichenden Unterlagen) und Kerndatenblatt. Zwischenbericht an Gesuchsteller innert 6 Wochen ab vollständigen Unterlagen.
Dem Baugesuch ist ein höchstens ein halbes Jahr alter, datierter Originalsituationsplan des zuständigen Nachführungs-Geometerbüros beizulegen: Sutter Ingenieur+Planungsbüro AG, Hauptstr. 52, 4153 Reinach (Tel. 061 711 14 34).
Kopie des Situationsplanes mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil und Strassenname/Flurbezeichnung ist vierfach einzureichen (statt der kantonal üblichen 2-fachen Ausfertigung).
Vollständige Projektdarstellung im Massstab mind. 1:100 mit wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu) und Zweckbestimmung der Räume in vierfacher Ausführung (statt 2-fach); bei Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten zusammen mit Einrichtungsgesuch (KIGA) fünffach.
Ein Grundbuchauszug ist nur erforderlich bei bestehenden Dienstbarkeiten (z. B. Näher- und Grenzbaurechte); Bezug beim Grundbuchamt Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim.
Bei Neubauten ist zusätzlich das Formular Gebäude- und Wohnungserhebung einzureichen (Zusatzanforderung Bauinspektorat Reinach).
Kanalisations- und Wasseranschlussgesuche mit den Belastungswerten sind im laufenden Baugesuchsverfahren beim Bauinspektorat der Gemeinde Reinach einzureichen (Kanalisation: Infrastruktur Ver- und Entsorgung, Tel. 061 511 63 74; Wasser: Wasserversorgung, Tel. 061 511 62 11).
Sofern notwendig ist der Parkplatznachweis mit dem Formular PP-Berechnung inkl. Lageplan der Parkplätze zu erbringen (Konkretisierung der kantonalen Baseline); ergänzend besteht ein kommunales 'Merkblatt Parkplätze' (https://www.reinach-bl.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/bauen-stadtentwicklung/Baugesuche/Merkblatt_Parkplaetze.pdf).
Planänderungen im laufenden Verfahren sind mit dem Formular 'Deklaration Planänderung' vierfach einzureichen und in den Plänen grün anzulegen (Alt = grau, Neu = rot, Abbruch = gelb).
Für Bauvorhaben mit Baumbestand gilt das kommunale 'Merkblatt Baumschutz auf Baustellen' des Bauinspektorats Reinach (Schutzmassnahmen für Bäume während der Bauphase). Quelle: https://www.reinach-bl.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/bauen-stadtentwicklung/Baugesuche/Brosch_Merkblatt-Baumschutz-auf-Baustellen.pdf