Oftringen
Checkliste Baugesuch · Oftringen
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Oftringen)
Das Gesuchsformular ist 1-fach, vollständig ausgefüllt und von Gesuchsteller(in), Grundeigentümer(in) und Projektverfasser(in) unterzeichnet einzureichen; Bausumme nicht vergessen.
Situationsplan 1:500 oder 1:1000 in 2 Exemplaren, vom Nachführungsgeometer unterzeichnet und in der Regel nicht älter als 5 Jahre; mit Massstab, Nordrichtung, projektierten Bauten, Werkleitungsanschlüssen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern, Aussenmassen, Abständen zu Strassen/Grenzen/Gebäuden/Gewässern/Wäldern sowie Höhenkoten inkl. Höhenfixpunkt in m ü.M.
Bauprojektpläne 2-fach (bei Kleinbauten: Situationsplan, Grundriss, Schnitte und Ansichten je 2-fach mit Vermassung). Verlangt werden u.a. Aussenwand-/Isolationsstärken, Raumbezeichnungen, Boden- und Fensterflächen in m², Gebäude-/Firsthöhen, Kniestockhöhen, gewachsenes und projektiertes Terrain bis an die Grundstückgrenzen, Längsschnitt durch die Garagenzufahrt inkl. Strassenanschluss sowie Farbregeln rot=neu, gelb=Abbruch, grau/schwarz=bestehend.
Falls das Bauvorhaben gemäss Gefahrenkarte Hochwasser in einer gefährdeten Zone liegt, ist der Hochwasserschutznachweis bzw. die Selbstdeklaration (AGV) 1-fach einzureichen.
Je nach Bauvorhaben sind Kanalisationspläne in 2 Exemplaren einzureichen; bei Kleinbauten Angaben über die Entwässerung (Kanalisationsplan, oberflächige Entwässerung) 1-fach.
Je nach Vorhaben ist das Gesuch für den Schutzraumbau oder die Schutzraum-Ersatzabgabe 1-fach beizulegen.
Je 1-fach: Berechnung Ausnützungsziffer, Berechnung Parkfelder (Personenwagen und Fahrräder) mit Schema, Berechnung Kinderspielplatz mit Schema, Berechnung Geschossflächen mit Schema, Berechnung Gebäudevolumen mit Schema sowie Abstellraumnachweis.
Bei Wohnbauten ist ein Wohnungsspiegel 1-fach einzureichen.
Bei Arealüberbauungen sind ein Fachbericht sowie ein Schattendiagramm (Winter-Mittelwert) je 1-fach einzureichen.
Bei Rückbauten ist die Deklaration zu Gebäuderückbauten 1-fach beizulegen.
Je nach Vorhaben: Formular hindernisfreies Bauen (Procap) 1-fach sowie Beschreibungsformular für Bauten (nur für Gewerbe) 1-fach; zudem ggf. Gesuch für eine kantonale Brandschutzbewilligung der AGV, Schallschutznachweis, Näher-/Grenzbaurecht-Formular und begründetes Ausnahmegesuch.
Bauprofile müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung und Erdgeschosskote erkennen lassen; auch Strassen, Parkfelder, Stützmauern, Einfriedungen und wesentliche Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe müssen profiliert werden.
Wenn die Angaben nicht in den Grundrissen enthalten sind: Umgebungsplan mit Zufahrten, PW- und Fahrradparkfeldern (inkl. Belags- und Entwässerungsangaben), Einmündungsradien und Sichtzonen, Containerabstellplätzen (Schwarz- und Grünabfuhr), Kinderspielplätzen inkl. Ausgestaltung, Böschungen/Stützmauern mit Schnitten sowie Bepflanzung mit Pflanzliste und Pflegeplan.
Im vereinfachten Verfahren (ohne Publikation) ist die schriftliche Zustimmung der direkt angrenzenden Grundeigentümer 1-fach beizubringen; das verkürzt die Bearbeitung um rund 30 Tage.
Bei kürzlich erfolgten Handänderungen genügt ausnahmsweise eine Kopie des Kaufvertrages anstelle des Grundbucheintrags.