Münchwilen
Kleiner Grenzabstand in Münchwilen
Der kleine Grenzabstand ist in Münchwilen in 4 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m bis 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 27 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Familiengartenzone | ≥ 3 m | Art. 14, S. 10 |
| G | ≥ 4 m | Art. 27, S. 17 |
| I | ≥ 4 m | Art. 27, S. 17 |
| LW | ≥ 4 m | Art. 27, S. 17 |
Extrahiert aus der BZO Münchwilen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Münchwilen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m bis 4 m, festgelegt in 4 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Münchwilen?
Meist in Art. 27 der Bau- und Zonenordnung Münchwilen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.