Mellingen
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Baugesuchs-Dossier · Mellingen
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Mellingen)
Bei grossen Bauvorhaben ist das kommunale Baugesuchformular in doppelter Ausführung, bei kleinen Bauvorhaben 3-fach in Papier einzureichen, jeweils ausgefüllt und unterschrieben.
Die Gesuchsunterlagen sind bei der Abteilung Bau und Planung in physischer Form (im Doppel bzw. 3-fach) und zusätzlich elektronisch als PDF einzureichen.
Ein aktueller Situations- bzw. Katasterplan im Massstab 1:500 ist beizulegen.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten/Fassaden im Massstab 1:100 oder 1:50; evtl. ergänzt durch Fotos, Prospekte oder Visualisierungen.
Umgebungsplan im Massstab 1:100 oder 1:50.
Kanalisationsplan im Massstab 1:100 oder 1:50.
Formular Anschlussgebühren Abwasser inkl. Flächenberechnung mit Schema sowie Formular Anschlussgebühren Wasser; bei kleinen Vorhaben Anschlussgesuch mit Berechnung für Wasser, Abwasser und Elektrisch.
Bei bestehenden Kanalisationsleitungen sind Kanal-TV-Aufnahmen einzureichen.
Formular Selbstdeklaration Hochwasserschutz oder ein Hochwasserschutznachweis ist beizulegen.
Zusatzformular für jedes Projekt, bei dem ein Gebäude mit Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt wird.
Ausnützungsberechnung gemäss Checkliste für grosse Bauvorhaben.
Nachweis der erforderlichen Parkplätze bei grossen Bauvorhaben.
Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe für Schutzräume mit dem kantonalen Formular.
Für das vereinfachte Verfahren sind die Unterschriften der Grundeigentümer aller angrenzenden Nachbarparzellen einzuholen, unabhängig von der Einsehbarkeit; bei Stockwerkeigentum alle Stockwerkeigentümer bzw. Bestätigung der Verwaltung, bei Privatstrassen alle Strassen-Miteigentümer.
Bei Umbauten sind bleibende Bauteile schwarz, abzubrechende gelb und neue rot darzustellen.
Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind datiert und von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in zu unterschreiben; ohne (Allein-)Eigentum sind alle Eigentümerunterschriften oder eine Vollmacht nötig, bei juristischen Personen der Nachweis der Unterschriftsberechtigung (z.B. Handelsregisterauszug).
Bei Heizungswechseln u.a.: Situationsplan 1:500 mit Anlagestandort (rot vermasst), Formular Demontage Ölheizung, Lärmschutznachweis mit Beurteilungspegel, Gerätedatenblätter, energetischer Nachweis (Hauptformular AG und EN-3) und Grundrissplan UG mit Rückbau Öltank.
Der Nachweis energetischer Massnahmen bzw. Minergienachweis ist über die kantonale Plattform EVEN einzureichen (gemäss Checkliste 2026 für kleine Bauvorhaben).
Reglemente · Gemeinde Mellingen
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.