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Maur

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Masse in Maur

Gebäudehöhe in Maur

Die Gebäudehöhe ist in Maur in 1 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 22 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.

ZoneGebäudehöheFundstelle
Ea≤ 3 mArt. 22, S. 10

Extrahiert aus der BZO Maur (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gebäudehöhe in Maur?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m, festgelegt in 1 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Maur?

Meist in Art. 22 der Bau- und Zonenordnung Maur, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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