Luzern
Kleiner Grenzabstand in Luzern
Der kleine Grenzabstand ist in Luzern in 4 von 174 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 27 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Littau Arbeitszone | ≥ 4 m | Art. 27, S. 19 |
| Littau Dorfzone Littau | ≥ 4 m | Art. 27, S. 19 |
| Littau Kernzone Ruopigen | ≥ 4 m | Art. 27, S. 19 |
| Littau Zentrumszone | ≥ 4 m | Art. 27, S. 19 |
Extrahiert aus der BZO Luzern (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Luzern?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m, festgelegt in 4 von 174 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Luzern?
Meist in Art. 27 der Bau- und Zonenordnung Luzern, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.