Illnau-Effretikon
Strassenabstand in Illnau-Effretikon
Der Strassenabstand ist in Illnau-Effretikon in 1 von 22 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 3.3.2 der Bau- und Zonenordnung.
Der Strassenabstand ist der Mindestabstand eines Gebäudes zur Strasse, gemessen ab Strassenlinie, Baulinie oder Fahrbahnrand, je nach kantonalem Recht.
| Zone | Strassenabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| KII | ≥ 3.5 m | Art. 3.3.2, S. 10 |
Extrahiert aus der BZO Illnau-Effretikon (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Strassenabstand in Illnau-Effretikon?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m, festgelegt in 1 von 22 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Strassenabstand in der Bauordnung Illnau-Effretikon?
Meist in Art. 3.3.2 der Bau- und Zonenordnung Illnau-Effretikon, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.
Alle Masse in Illnau-Effretikon →Alle Zonen →Baugesuch prüfen →