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Art. 3.3.2 · Baumöglichkeiten
BZO Illnau-Effretikon · S. 10 · Original-PDF
3.3.2 Baumöglichkeiten In der Kernzone II sind Um- und Ersatzbauten von bestehenden Gebäuden, die Erstellung neuer Kleinbauten und Anbauten sowie die Erstellung von neuen Hauptgebäuden zulässig. Für neue Hauptgebäude gelten folgende Grundmasse: Kleiner Grenzabstand min. 3.5 m Grosser Grenzabstand min. 6 m Vollgeschosse min. 2 Gebäudelänge max. 25 m Traufseitige Fassadenhöhe max. 7.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe max. 14.5 m Gegenüber kommunalen Strassen und Wegen ist ein Abstand von mindestens 3.5 m einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.