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Gebenstorf
Kleiner Grenzabstand in Gebenstorf
Der kleine Grenzabstand ist in Gebenstorf in 6 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 9 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Landwirtschaftszone | ≥ 4 m | Art. 24, S. 18 |
| W2 | ≥ 4 m | Art. 9, S. 7 |
| W3 | ≥ 5 m | Art. 9, S. 7 |
| W4 | ≥ 6 m | Art. 9, S. 7 |
| WG2 | ≥ 4 m | Art. 9, S. 7 |
| WG3 | ≥ 5 m | Art. 9, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Gebenstorf (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Gebenstorf?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 6 m, festgelegt in 6 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Gebenstorf?
Meist in Art. 9 der Bau- und Zonenordnung Gebenstorf. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.