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Gebenstorf

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Baugesuchs-Dossier · Gebenstorf

19 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Gebenstorf)

10Bauprojekt im Doppel (Situationsplan 1:500, Pläne min. 1:100, Grundbuchauszug)Pflicht

Das Bauprojekt ist je im Doppel einzureichen: Situationsplan M 1:500, Grundrisse, Schnitte und Fassaden mind. M 1:100 sowie Grundbuchauszug.

Bemerkung:
11Ausnützungsberechnung mit Schema im Doppelbedingt

Die Ausnützungsberechnung mit nachvollziehbarem Schema ist im Doppel beizulegen.

Bemerkung:
12Kommunale Anschlussgesuche Kanalisation und Wasserversorgungbedingt

Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation und an die Wasserversorgung sind separate kommunale Anschlussgesuche einzureichen (Anzahl Beilagen gemäss den jeweiligen Gesuchsformularen).

Bemerkung:
13Zivilschutzraum-Eingabebedingt

Bei schutzraumpflichtigen Vorhaben ist die Zivilschutzraum-Eingabe als eigene Beilage einzureichen; die Schutzraumkontrolle wird vor dem Betonieren gemeldet.

Bemerkung:
14Ölfeuerungsgesuchbedingt

Für Ölfeuerungen ist ein separates Ölfeuerungsgesuch Bestandteil der Baugesuchsbeilagen.

Bemerkung:
15Lärmschutznachweisbedingt

Ein Lärmschutznachweis ist je nach Vorhaben als Beilage einzureichen (Anzahl gemäss Gesuchsformular).

Bemerkung:
16Kommunale oder kantonale Brandschutzbewilligung, KIGA-Gesuchbedingt

Je nach Objekt ist ein Gesuch für die kommunale oder die kantonale Brandschutzbewilligung (AGV) beizulegen; für Arbeitsschutzbelange ein KIGA-Gesuch.

Bemerkung:
17Profile mit Kontrolle durch Abteilung Bau & PlanungPflicht

Das Aufstelldatum der Profile ist im Formular anzugeben; die Kontrolle erfolgt durch die Abteilung Bau & Planung (ABP).

Bemerkung:
18Meldepflicht Baukontrollen inkl. Werkleitungen vor dem EindeckenPflicht

Die Bauherrschaft meldet gemäss Kontrollblatt: Baubeginn/Aushub, Schnurgerüst, Werkleitungen (Kanalisation, Wasser, Elektrisch) vor dem Eindecken, Schutzräume, Rohbau, Bezug und Umgebung; die Fertigstellungsanzeige an den Geometer erfolgt durch die Gemeinde.

Bemerkung:
19Zusätzliche Unterlagen auf Verlangen (BNO)bedingt

Gestützt auf die BNO kann der Gemeinderat weitere Unterlagen verlangen, u.a. Farbmuster, Materialangaben, Dachaufsichten, Bestandespläne, Modelle, Situationspläne mit Bauprofilen sowie Angaben zu Aussengestaltung und Umgebung.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Gebenstorf

Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau und Planung
AdresseVogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf
Telefon056 201 94 50
E-Mailbau-planung@gebenstorf.ch
SchalterzeitenGemeindeverwaltung: Mo 08.00–11.30 / 14.00–18.00; Di und Mi 08.00–11.30 / 14.00–16.30; Do 08.00–11.30, Nachmittag geschlossen; Fr 08.00–14.00 durchgehend
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.gebenstorf.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/64_baugesuch. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.