Einsiedeln
Überbauungsziffer in Einsiedeln
Die Überbauungsziffer ist in Einsiedeln in 5 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 % bis 28 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 50 der Bau- und Zonenordnung.
Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.
| Zone | Überbauungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W1 | ≤ 20 % | Art. 50, S. 19 |
| W2 | ≤ 28 % | Art. 50, S. 19 |
| W3 | ≤ 24 % | Art. 50, S. 19 |
| W4 | ≤ 20 % | Art. 50, S. 19 |
| WG | ≤ 24 % | Art. 50, S. 19 |
Extrahiert aus der BZO Einsiedeln (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Überbauungsziffer in Einsiedeln?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 % bis 28 %, festgelegt in 5 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Einsiedeln?
Meist in Art. 50 der Bau- und Zonenordnung Einsiedeln, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.