Bettingen
Checkliste Baugesuch · Bettingen
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Für Baubegehren und Meldeverfahren ist die kantonale Web-Plattform OBG zu verwenden; das Begehren gilt erst als eingereicht, wenn die Plattform vollständig ausgefüllt und abgeschickt ist (§§ 19 und 21 ABPV). § 38 Abs. 1 BPV: Baubegehren in der Zuständigkeit des Bau- und Gastgewerbeinspektorats sind elektronisch einzureichen; während einer Übergangsfrist wird Papier noch akzeptiert.
Von Grundeigentümerschaft, Bauherrschaft und projektverfassender Person zu unterzeichnen; mit der Unterschrift wird auch der Publikation der Unterlagen im Internet zugestimmt (§ 22 ABPV, § 38 Abs. 3 BPV).
Jedes Baubegehren braucht einen Situationsplan aus dem «ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren», höchstens drei Monate alt, mit eingezeichnetem und vermasstem Vorhaben. Farbcode: rot mehrgeschossig, orange erdgeschossig, rot schraffiert unter Terrain, gelb Abbruch, blau Änderung (§ 24 ABPV).
Alle Räume vermasst und mit bestehender wie neuer Nutzung bezeichnet; Grundriss-, Schnitt- und Fassadenpläne im selben Massstab, Darstellung nach SIA 400 (Bestand grau/schwarz, Abbruch gelb, neu rot). Im Erdgeschossplan zusätzlich Schnittbezeichnungen, Bau- und Strassenlinien, Meereshöhe und Projektkoten (§§ 25, 26, 28, 29, 30 Abs. 4 ABPV).
In den Schnittplänen sind Höhenkoten, das Profil der Zone und die Lichteinfallswinkel einzutragen; gewachsenes Terrain gestrichelt, neues ausgezogen, beide mit Koten auf einen Höhenfixpunkt bezogen (§ 30 Abs. 1 und 2 ABPV).
Die Anschlussfassaden der Nachbargebäude sind mindestens über die erste Fensterachse hinaus einzuzeichnen; auf Antrag mitwirkender Behörden kann das BGI die vollständigen Nachbarfassaden verlangen (§ 30 Abs. 3 ABPV).
Umgebungsgestaltung, Baumfällungen und Neubepflanzungen müssen ersichtlich sein; dafür kann auch ein separater Plan eingereicht werden (§ 30 Abs. 5 i. V. m. § 25 ABPV).
Bei BGF-relevanten Vorhaben ist eine leicht nachvollziehbare Berechnung beizulegen (§ 32 ABPV). Grundlage sind §§ 5–8 BPG; dabei gilt: massgebend ist der höhere Wert aus Ausnützungsziffer und Vergleichsprojekt.
Ist nach der kantonalen Gewässerschutzverordnung ein Kanalisationsbegehren nötig, ist es zusammen mit dem Baubegehren einzureichen (§ 33 ABPV).
Liegt das Vorhaben im Bereich einer Servitut oder anderen Eigentumsbeschränkung, sind Grundbuchauszug und allfälliger Mutationsplan einzureichen (§ 34 Abs. 1 ABPV); Dienstbarkeiten für Zufahrt, Nutzungsverlagerung und Lichteinfall mit Unterschriften der Grundpfandgläubiger (§ 38 Abs. 4 BPV).
Wenn Nachbargrundstücke dauerhaft baulich beansprucht werden (etwa bei Aussenwärmedämmungen, unwesentlichen Bauteilen oder Erdankern), ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerschaft einzuholen (§ 34 Abs. 2 und 3 ABPV).
Ab einer Baukostensumme von 1 Mio. Franken ist der Ingenieurbericht mit dem Baubegehren einzureichen und zu deklarieren, ob Ertüchtigungsmassnahmen nötig sind. Einfamilienhäuser sind ausgenommen (§ 36 Abs. 2 und 3 ABPV).
Sieht das Vorhaben Abweichungen von Bauvorschriften vor, sind Antrag und Begründung in der Regel mit dem Baubegehren einzureichen (§ 37 ABPV, §§ 80 ff. BPG).
Wer Bauprojekte und Baubegehren verfasst, muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und sich auf Verlangen ausweisen; auf ohne genügende Fachkenntnisse verfasste Begehren wird nicht eingetreten (§ 37 BPV, anerkannte Berufe nach § 16 Abs. 3 ABPV).
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat kann ein Modell und je nach Bedeutung des Vorhabens eine Profilierung verlangen (§ 42 ABPV). Anders als in den meisten Kantonen besteht in Basel-Stadt KEINE generelle Baugespann-Pflicht vor der Eingabe.
Im Einzelfall kann das BGI weitere Unterlagen verlangen; auf unvollständige Baubegehren wird nicht eingetreten (§ 31 ABPV, § 38 Abs. 6 BPV).
Angabe, ob der Wohnanteilplan eingehalten wird; andernfalls ist eine Ausnahmebewilligung zu beantragen.
Formular des Bau- und Gastgewerbeinspektorates für den Abbruch von Gebäuden, die vorwiegend Wohnzwecken dienen.
Formular für die Umnutzung bestehender Wohnungen zu gewerblichen Zwecken.
Nachweis der Schutzraumbaupflicht für Wohnbauten, Heime und Spitäler.
Nachweis der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze.
In den Eingabeplänen neben der neuen auch die bisherige Nutzung jedes betroffenen Raums bezeichnen.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Gemeindespezifische Anforderungen (Bettingen)
Die Dorfbildkommission (DBK) prüft als Fachgremium im kantonalen Baubewilligungsverfahren die architektonische und dörfliche Verträglichkeit von meldepflichtigen Bauten, Anlagen, Reklamen, Aufschriften und Bemalungen (gute Gesamtwirkung); sie beurteilt primär die gestalterischen Aspekte. Ihre Stellungnahme fliesst über das Bau- und Gastgewerbeinspektorat in den Entscheid ein. Quelle: https://www.bs.ch/bettingen/politik/gemeinderat-2023-2027/kommissionen
Vor der Einreichung von Baubegehren berät die Dorfbildkommission Bauherrschaften und Planende bei konkreten Bauvorhaben (freiwillig, aber empfohlen, da die DBK wesentlichen Einfluss auf das Baugeschehen in der Gemeinde hat). Quelle: https://www.bs.ch/bettingen/politik/gemeinderat-2023-2027/kommissionen
Für das Abstellen von Fahrzeugen, Mulden oder Baugerüsten auf Gemeindeland (Allmend) ist bei der Gemeinde Bettingen eine Allmendbewilligung zu beantragen (Online-Formular: https://formulare.bs.ch/bettingen/beantragung-allmendbewilligung). Quelle: https://www.bs.ch/bettingen/gemeinde/online-schalter/dienstleistungen-der-gemeindeverwaltung
Für Werkleitungs-/Grabarbeiten, welche die Allmend der Gemeinde Bettingen beanspruchen, ist vorgängig ein schriftliches Gesuch an die Gemeinde zu richten (Kontakt: Leiter Aussendienst, +41 61 267 00 80). Quelle: https://www.bs.ch/bettingen/gemeinde/online-schalter/dienstleistungen-der-gemeindeverwaltung