← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Bettingen

Bettingen

Baugesuch prüfen →

Checkliste Baugesuch · Bettingen

Eingabeweg: Online-Baubegehren BS (OBG) · BZO-Stand: 01.11.2025 · 27 Positionen

baureif

Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.

Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Kantonale Anforderungen

1Baubegehren über die Web-Plattform «Online-Baubegehren» (OBG)Pflicht

Für Baubegehren und Meldeverfahren ist die kantonale Web-Plattform OBG zu verwenden; das Begehren gilt erst als eingereicht, wenn die Plattform vollständig ausgefüllt und abgeschickt ist (§§ 19 und 21 ABPV). § 38 Abs. 1 BPV: Baubegehren in der Zuständigkeit des Bau- und Gastgewerbeinspektorats sind elektronisch einzureichen; während einer Übergangsfrist wird Papier noch akzeptiert.

Bemerkung:
2Unterschriftenblatt (Eigentum, Bauherrschaft, Planverfassung)Pflicht

Von Grundeigentümerschaft, Bauherrschaft und projektverfassender Person zu unterzeichnen; mit der Unterschrift wird auch der Publikation der Unterlagen im Internet zugestimmt (§ 22 ABPV, § 38 Abs. 3 BPV).

Bemerkung:
3Situationsplan aus dem ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A, max. 3 Monate altPflicht

Jedes Baubegehren braucht einen Situationsplan aus dem «ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren», höchstens drei Monate alt, mit eingezeichnetem und vermasstem Vorhaben. Farbcode: rot mehrgeschossig, orange erdgeschossig, rot schraffiert unter Terrain, gelb Abbruch, blau Änderung (§ 24 ABPV).

Bemerkung:
4Grundrisspläne aller Geschosse 1:100 oder 1:50Pflicht

Alle Räume vermasst und mit bestehender wie neuer Nutzung bezeichnet; Grundriss-, Schnitt- und Fassadenpläne im selben Massstab, Darstellung nach SIA 400 (Bestand grau/schwarz, Abbruch gelb, neu rot). Im Erdgeschossplan zusätzlich Schnittbezeichnungen, Bau- und Strassenlinien, Meereshöhe und Projektkoten (§§ 25, 26, 28, 29, 30 Abs. 4 ABPV).

Bemerkung:
5Schnittpläne mit Zonenprofil und LichteinfallswinkelnPflicht

In den Schnittplänen sind Höhenkoten, das Profil der Zone und die Lichteinfallswinkel einzutragen; gewachsenes Terrain gestrichelt, neues ausgezogen, beide mit Koten auf einen Höhenfixpunkt bezogen (§ 30 Abs. 1 und 2 ABPV).

Bemerkung:
6Fassadenpläne inklusive Anschluss an die NachbargebäudePflicht

Die Anschlussfassaden der Nachbargebäude sind mindestens über die erste Fensterachse hinaus einzuzeichnen; auf Antrag mitwirkender Behörden kann das BGI die vollständigen Nachbarfassaden verlangen (§ 30 Abs. 3 ABPV).

Bemerkung:
7Umgebungsgestaltung (Wege, Parkplätze, Grünflächen)bedingt

Umgebungsgestaltung, Baumfällungen und Neubepflanzungen müssen ersichtlich sein; dafür kann auch ein separater Plan eingereicht werden (§ 30 Abs. 5 i. V. m. § 25 ABPV).

Bemerkung:
8Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF)bedingt

Bei BGF-relevanten Vorhaben ist eine leicht nachvollziehbare Berechnung beizulegen (§ 32 ABPV). Grundlage sind §§ 5–8 BPG; dabei gilt: massgebend ist der höhere Wert aus Ausnützungsziffer und Vergleichsprojekt.

Bemerkung:
9Kanalisationsbegehrenbedingt

Ist nach der kantonalen Gewässerschutzverordnung ein Kanalisationsbegehren nötig, ist es zusammen mit dem Baubegehren einzureichen (§ 33 ABPV).

Bemerkung:
10Grundbuchauszug und allfälliger Mutationsplanbedingt

Liegt das Vorhaben im Bereich einer Servitut oder anderen Eigentumsbeschränkung, sind Grundbuchauszug und allfälliger Mutationsplan einzureichen (§ 34 Abs. 1 ABPV); Dienstbarkeiten für Zufahrt, Nutzungsverlagerung und Lichteinfall mit Unterschriften der Grundpfandgläubiger (§ 38 Abs. 4 BPV).

Bemerkung:
11Schriftliches Einverständnis betroffener Nachbarnbedingt

Wenn Nachbargrundstücke dauerhaft baulich beansprucht werden (etwa bei Aussenwärmedämmungen, unwesentlichen Bauteilen oder Erdankern), ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerschaft einzuholen (§ 34 Abs. 2 und 3 ABPV).

Bemerkung:
12Ingenieurbericht Erdbebensicherheit (ab 1 Mio. Franken Baukosten)bedingt

Ab einer Baukostensumme von 1 Mio. Franken ist der Ingenieurbericht mit dem Baubegehren einzureichen und zu deklarieren, ob Ertüchtigungsmassnahmen nötig sind. Einfamilienhäuser sind ausgenommen (§ 36 Abs. 2 und 3 ABPV).

Bemerkung:
13Antrag auf Ausnahmebewilligung mit Begründungbedingt

Sieht das Vorhaben Abweichungen von Bauvorschriften vor, sind Antrag und Begründung in der Regel mit dem Baubegehren einzureichen (§ 37 ABPV, §§ 80 ff. BPG).

Bemerkung:
14Nachweis der Fachkenntnisse der projektverfassenden Personbedingt

Wer Bauprojekte und Baubegehren verfasst, muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und sich auf Verlangen ausweisen; auf ohne genügende Fachkenntnisse verfasste Begehren wird nicht eingetreten (§ 37 BPV, anerkannte Berufe nach § 16 Abs. 3 ABPV).

Bemerkung:
15Modell oder Profilierung auf Verlangenbedingt

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat kann ein Modell und je nach Bedeutung des Vorhabens eine Profilierung verlangen (§ 42 ABPV). Anders als in den meisten Kantonen besteht in Basel-Stadt KEINE generelle Baugespann-Pflicht vor der Eingabe.

Bemerkung:
16Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Im Einzelfall kann das BGI weitere Unterlagen verlangen; auf unvollständige Baubegehren wird nicht eingetreten (§ 31 ABPV, § 38 Abs. 6 BPV).

Bemerkung:
17Nachweis der Einhaltung des Wohnanteilplansbedingt

Angabe, ob der Wohnanteilplan eingehalten wird; andernfalls ist eine Ausnahmebewilligung zu beantragen.

Bemerkung:
18Formular Abbruch von Wohnraumbedingt

Formular des Bau- und Gastgewerbeinspektorates für den Abbruch von Gebäuden, die vorwiegend Wohnzwecken dienen.

Bemerkung:
19Formular Zweckentfremdung von Wohnraumbedingt

Formular für die Umnutzung bestehender Wohnungen zu gewerblichen Zwecken.

Bemerkung:
20Formular Bauliche Zivilschutzmassnahmenbedingt

Nachweis der Schutzraumbaupflicht für Wohnbauten, Heime und Spitäler.

Bemerkung:
21Veloparkplatznachweisbedingt

Nachweis der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze.

Bemerkung:
22Angabe der früheren Nutzung in den Plänenbedingt

In den Eingabeplänen neben der neuen auch die bisherige Nutzung jedes betroffenen Raums bezeichnen.

Bemerkung:
23Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:

Gemeindespezifische Anforderungen (Bettingen)

24Begutachtung durch die Dorfbildkommission BettingenPflicht

Die Dorfbildkommission (DBK) prüft als Fachgremium im kantonalen Baubewilligungsverfahren die architektonische und dörfliche Verträglichkeit von meldepflichtigen Bauten, Anlagen, Reklamen, Aufschriften und Bemalungen (gute Gesamtwirkung); sie beurteilt primär die gestalterischen Aspekte. Ihre Stellungnahme fliesst über das Bau- und Gastgewerbeinspektorat in den Entscheid ein. Quelle: https://www.bs.ch/bettingen/politik/gemeinderat-2023-2027/kommissionen

Bemerkung:
25Beratung durch die Dorfbildkommission vor der Baueingabebedingt

Vor der Einreichung von Baubegehren berät die Dorfbildkommission Bauherrschaften und Planende bei konkreten Bauvorhaben (freiwillig, aber empfohlen, da die DBK wesentlichen Einfluss auf das Baugeschehen in der Gemeinde hat). Quelle: https://www.bs.ch/bettingen/politik/gemeinderat-2023-2027/kommissionen

Bemerkung:
26Allmendbewilligung der Gemeinde für Baustelleninstallationen auf Gemeindelandbedingt

Für das Abstellen von Fahrzeugen, Mulden oder Baugerüsten auf Gemeindeland (Allmend) ist bei der Gemeinde Bettingen eine Allmendbewilligung zu beantragen (Online-Formular: https://formulare.bs.ch/bettingen/beantragung-allmendbewilligung). Quelle: https://www.bs.ch/bettingen/gemeinde/online-schalter/dienstleistungen-der-gemeindeverwaltung

Bemerkung:
27Aufgrabungsgesuch für Werkarbeiten auf der Allmendbedingt

Für Werkleitungs-/Grabarbeiten, welche die Allmend der Gemeinde Bettingen beanspruchen, ist vorgängig ein schriftliches Gesuch an die Gemeinde zu richten (Kontakt: Leiter Aussendienst, +41 61 267 00 80). Quelle: https://www.bs.ch/bettingen/gemeinde/online-schalter/dienstleistungen-der-gemeindeverwaltung

Bemerkung:
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.bs.ch/bettingen/gemeinde/online-schalter/dienstleistungen-der-gemeindeverwaltung Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.