Bellach
Checkliste Baugesuch · Bellach
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).
Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.
Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).
Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Gemeindespezifische Anforderungen (Bellach)
Baugesuche sind der Bauverwaltung in 2-facher, an Kantonsstrassen in 3-facher Ausführung einzureichen; je nach Bauvorhaben sind weitere Exemplare erforderlich (z. B. für kantonale Amtsstellen). Planunterlagen ebenfalls 2-fach bzw. 3-fach.
Für Neubauten sind bei der Bauverwaltung für CHF 40 zu beziehende Baugesuchsmappen zu verwenden. Formulare alternativ als bearbeitbare PDF im Online-Schalter der Gemeinde.
Sämtliche Formulare sind datiert und unterzeichnet einzureichen; alle Baugesuchspläne sind vom Bauherrn, Grundeigentümer und Projektverfasser zu unterzeichnen.
Erforderlich, wenn das Bauvorhaben eine noch zu errichtende Dienstbarkeit bedingt, oder bei kleinen Bauvorhaben, wenn auf die öffentliche Publikation verzichtet werden soll.
Kopie der grundbuchlichen Eintragung erforderlicher Dienstbarkeiten (Näherbaurecht, Wegrecht etc.); diese müssen in jedem Fall vor Baubeginn im Grundbuch eingetragen sein. 1-fach.
Nachvollziehbare Berechnung der Kennzahlen Überbauungsziffer, Grünflächenziffer und Parkplatznachweis (konkretisiert die kantonalen Nutzungsziffern-Angaben). 1-fach.
Für sämtliche neuen Wohnbauten und Umnutzungen zu Wohnraum ist das Formular Bau- und Wohnbaustatistik einzureichen.
Für Neubauten und grössere Umbauten oder Sanierungen ist der energietechnische Massnahmen-Nachweis in 3-facher Ausführung einzureichen (Konkretisierung der Exemplarzahl gegenüber der kantonalen Baseline).
Für Neubauten und bei Veränderung der Kubatur ist ein vom Nachführungsgeometer beglaubigter Situationsplan erforderlich (Bezug: Emch+Berger, www.emchberger.ch/de/datenbestellung, Tel. 058 451 73 00). Für kleine Bauvorhaben ohne Kubaturänderung genügt ein nicht beglaubigter Situationsplan (www.sogis-av.ch). Bauvorhaben in Rot einzeichnen und vermassen.
Bei Umbauten sind Bauteile darzustellen: bestehend schwarz/grau, abzubrechend gelb, neu rot. In Schnitten und Fassaden gewachsenes und neues Terrain über das gesamte Grundstück inkl. Anschluss an Nachbargrundstücke und öffentliche Strasse; Angabe der Höhenkote des Erdgeschosses in Meter über Meer.
Für Neuanschlüsse an das Wasser- und Abwassernetz der Gemeinde sind die jeweiligen Anschlussgesuche 3-fach mit dem Baugesuch einzureichen. Anschlüsse an Werke Dritter direkt an: Elektro AEK Energie AG, Gas Regio Energie Solothurn, Telefon Swisscom, Kabel-TV GA Weissenstein GmbH.
Abweichungen von kantonalen/kommunalen Bauvorschriften erfordern eine Ausnahmebewilligung der Bau- und Umweltkommission. Ausnahmegesuche sind mit dem Baugesuch schriftlich, unter Angabe der betroffenen Vorschrift und ausreichend begründet, einzureichen.