Baden
Geschossflächenziffer in Baden
Die Geschossflächenziffer ist in Baden in 1 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2. Rechtsgrundlage ist meist Art. 12 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
Extrahiert aus der BZO Baden (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 12 im Wortlaut, Seite 10
§ 12 Innenstadtzone Nord IN 1 Die Innenstadtzone Nord ist für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Ein- kaufszentren und Fachmärkte bis insgesamt max. 20'000 m2 Nettoladenfläche, für Wohn- bauten sowie für öffentliche und kulturelle Nutzungen bestimmt. Die Nutzungsanteile in den Teilgebieten werden im Rahmen des Entwicklungsrichtplans in den Gestaltungsplä- nen festgelegt. 2 Mit der Zone IN soll die Umstrukturierung von der industriellen in eine gemischte Nutzung mit hoher urbaner Qualität sichergestellt werden. Sie soll ausserdem eine etappenweise 5 Entwicklung dieses Stadtteils und ausreichende Flexibilität für Nutzungsumlagerungen ermöglichen. Die Etappenziele müssen anteilmässig den Vorgaben gemäss Absatz 3-7 entsprechen. 3 Das Verhältnis der gesamten anrechenbaren Geschossfläche zur gesamten Arealfläche der Zone IN beträgt maximal 2.0. Von der Arealfläche sind mindestens je 10% für öffentli- che Erschliessungs- und Freiflächen unentgeltlich abzutreten. 4 Der minimale Wohnflächenanteil beträgt im Vollausbau 100'000 m2 anrechenbare Ge- schossfläche unter Einbezug der bestehenden Bauten sowie des Areals Verenaäcker gemäss dem Entwicklungsrichtplan Baden Nord. Ausser im Teilgebiet Martinsberg darf die anrechenbare Geschossfläche von Beherbergungsbetrieben im Umfang von 20'000 m2 auf den Wohnflächenanteil angerechnet werden. 5 Bei der intensiven Bebauung sind die siedlungsökologischen Aspekte besonders zu be- rücksichtigen. 6 Die Energieversorgung, namentlich bezüglich Raumheizung, muss unter Ausnützung be- stehender Systeme oder, soweit möglich, durch erneuerbare Energiequellen erfolgen. 7 Die Anzahl Parkfelder für geschäftliche und öffentliche Nutzungen sowie Wohnnutzung wird auf 2'720 Parkfelder beschränkt. Die Verteilung der Parkfelder auf die Teilgebiete wird im Entwicklungsrichtplan geregelt. Die bestehenden Parkfelder inklusive der Teilge- biete Martinsberg und Verenaäcker sind in die Bilanz mit einzubeziehen. Die Ersatzabga- be für die nicht realisierbaren Parkfelder richtet sich gemäss § 64 nach dem städtischen Reglement über die Ersatzabgaben. 8 Grosse bauliche Veränderungen, insbesondere Neuüberbauungen, bedürfen eines ge- nehmigten Gestaltungsplans. Der Produktion und dem Engineering dienende Bauvorha- ben dürfen ohne Gestaltungsplan ausgeführt werden, sofern sie den Entwicklungszielen bzw. dem Entwicklungsrichtplan nicht widersprechen. Dasselbe gilt für Nutzungsänderun- gen sowie für geringfügige Umbauten und Erweiterungen. Hochhäuser sowie die Aufsto- ckung bzw. Erneuerung der Hallen 36/37/38 bedürfen in jedem Fall eines Gestaltungs- plans. Gestaltungspläne können sich auf Teilgebiete der Zone IN beschränken.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Baden?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2, festgelegt in 1 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Baden?
Meist in Art. 12 der Bau- und Zonenordnung Baden, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.