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Arlesheim

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Baugesuchs-Dossier · Arlesheim

Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat) · 23 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular / KerndatenblattPflicht

Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

Bemerkung:
2Angaben zu den ZonenvorschriftenPflicht

Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

Bemerkung:
3Situationsplan (2-fach)Pflicht

Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

Bemerkung:
4Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)Pflicht

Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

Bemerkung:
5Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)Pflicht

Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.

Bemerkung:
6Parkplatznachweisbedingt

Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.

Bemerkung:
7Formular Schutzraumbaubedingt

Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).

Bemerkung:
8Energietechnischer Nachweis / Gesuch NEMbedingt

Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

Bemerkung:
9Objektschutznachweis Naturgefahrenbedingt

Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

Bemerkung:
10Selbstdeklaration Bauschadstoffebedingt

Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.

Bemerkung:
11Deklaration «Boden-Abfall-Grundwasser»bedingt

Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

Bemerkung:
12Höhenkurvenplanbedingt

Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.

Bemerkung:
13Brandschutzpläne (mind. 1:200)bedingt

Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».

Bemerkung:
14Gebäude- und Wohnungserhebungbedingt

Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.

Bemerkung:
15Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
16Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:
17Entsorgungskonzept Bauabfällebedingt

Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.

Bemerkung:
18Umgebungsplan (Nachweis Umgebungsgestaltung)bedingt

Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Arlesheim)

19Kleinbaugesuch bei der Gemeinde (erweiterter Anwendungsbereich)bedingt

Kleinbaugesuch an die Gemeindeverwaltung Arlesheim (Bauverwaltung, Domplatz 8) u.a. für: Bauten bis 12 m²/2.50 m, Einfriedigungen (Hecken, Zäune), Stützmauern über 1.20 m, Fahrnisbauten sowie Renovationen (1:1-Austausch) in der Ortskernzone. Bauten bis 6 m²/1.50 m und Stützmauern bis 1.20 m sind bewilligungsfrei; grössere Vorhaben, Fassaden-/Tragstrukturänderungen, erhebliche Innenumbauten (Bäder, WC, Küchen, Dachausbau), Nebennutzungsbauten und Zweckänderungen gehen als Baugesuch an den Kanton.

Bemerkung:
20Unterlagen zum Kleinbaugesuch: Pläne 1:100 und zwei Situationspläne 1:500bedingt

Dem Kleinbaugesuch sind beizulegen: Plan/Pläne des Vorhabens mind. Massstab 1:100, ein Situationsplan 1:500 vom Geometer sowie ein Situationsplan 1:500 mit eingezeichnetem und vermasstem Projekt.

Bemerkung:
21Grünflächennachweis gemäss § 26 Zonenreglement Siedlungbedingt

Nachweise gemäss Zonenreglement Siedlung sind dem Gesuch beizulegen, insbesondere der Grünflächennachweis (Grünflächenziffer = anrechenbare Grünfläche : anrechenbare Grundstücksfläche). Konkretisierungen gemäss Merkblatt 'Grünflächenziffer und Bäume' (Februar 2021): nur unversiegelte, natürlich versickerungsfähige Flächen zählen (keine Kies-/Schotterflächen, Pflästerungen, Platten, Holzdielen, Mergel); Flächen auf unterirdischen Bauten mit mind. 25 cm Bodenschicht sowie naturnahe Wasserflächen zählen zur Hälfte; Bepflanzung ausschliesslich nach Pflanzenliste gibt 5% Bonus (Faktor 1.05); kronenbildende Bäume gemäss Pflanzenliste werden mit 20 m² pro Baum angerechnet (max. 25% der anrechenbaren Grünfläche, nicht in der Gewerbezone); in der Gewerbezone zählen begrünte Flachdächer zur Hälfte, sofern mind. 5% Grünfläche effektiv realisiert sind, und pro 1000 m² Parzellenfläche sind mind. 5 kronenbildende Bäume zu pflanzen (ZRS § 9). Merkblatt: https://www.arlesheim.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-Gruenflaechenziffer-und-Baeume.pdf

Bemerkung:
22Kleinbaugesuch bei Reduktion der Grünfläche oder Fällung angerechneter Bäumebedingt

Wird die anrechenbare Grünfläche nachträglich reduziert (z.B. Bodenplatten, Sandkasten, Gartenhäuschen), ist ein Kleinbaugesuch einzureichen, aus dem die Reduktion hervorgeht. Müssen an die Grünflächenziffer angerechnete Bäume gefällt werden, ist ein Kleinbaugesuch mit den Ersatzmassnahmen zur Einhaltung der Grünflächenziffer einzureichen.

Bemerkung:
23Nachweis maximale Nutzung Klein- und Anbauten (ZRS § 4.2)bedingt

Beim Kleinbaugesuch sind weitere Nachweise gemäss Zonenreglement Siedlung beizulegen, z.B. der Nachweis der maximalen Nutzung von Klein- und Anbauten gemäss ZRS § 4.2.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Arlesheim

https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5585

Übergeordnetes Recht (Kanton Basel-Landschaft)

https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/400
https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/400.11

Karten

https://oereb.geo.bl.ch/
https://geoview.bl.ch

Verfahren · Kanton Basel-Landschaft

Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)

1Bauprofile aufstellen§ 126 Abs. 6 RBG

Die Profile müssen während der ganzen Dauer der öffentlichen Auflage aufgestellt sein.

2Einreichung

Elektronisch über das kantonale Formularportal oder in Papierform beim Bauinspektorat.

3Publikation & Auflage10 Tage§ 126 RBG

Publikation im Amtsblatt; öffentliche Auflage in der Gemeinde während 10 Tagen (30 Tage bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsbericht). Anstösser werden angeschrieben.

4Einsprache10 Tage§ 127 RBG

Innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde; die Begründung kann innert 10 weiteren Tagen nachgereicht werden.

5Bauentscheid3 Monate§ 128 Abs. 5 RBG

Spätestens innert drei Monaten; bei komplizierten Vorhaben mit UVP oder auf Antrag der Bauherrschaft spätestens ein Jahr seit Einreichung.

https://forms.bl.ch/form/FMS-BL-BIT/Baugesuch/de

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400 · Verordnung zum RBG (RBV), SGS 400.11), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleGemeinde Arlesheim, Bauverwaltung
AdresseDomplatz 8, 4144 Arlesheim
Telefon061 706 95 50
SchalterzeitenSommer (1.7.–31.8.): Mo 08.00–12.00; Di 07.30–13.30; Mi 07.30–13.30 (nur telefonisch); Do 08.00–12.00; Fr 08.00–12.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.arlesheim.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/92_baugesuch. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.