Arlesheim
Checkliste Baugesuch · Arlesheim
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.
Gemeindespezifische Anforderungen (Arlesheim)
Kleinbaugesuch an die Gemeindeverwaltung Arlesheim (Bauverwaltung, Domplatz 8) u.a. für: Bauten bis 12 m²/2.50 m, Einfriedigungen (Hecken, Zäune), Stützmauern über 1.20 m, Fahrnisbauten sowie Renovationen (1:1-Austausch) in der Ortskernzone. Bauten bis 6 m²/1.50 m und Stützmauern bis 1.20 m sind bewilligungsfrei; grössere Vorhaben, Fassaden-/Tragstrukturänderungen, erhebliche Innenumbauten (Bäder, WC, Küchen, Dachausbau), Nebennutzungsbauten und Zweckänderungen gehen als Baugesuch an den Kanton.
Dem Kleinbaugesuch sind beizulegen: Plan/Pläne des Vorhabens mind. Massstab 1:100, ein Situationsplan 1:500 vom Geometer sowie ein Situationsplan 1:500 mit eingezeichnetem und vermasstem Projekt.
Nachweise gemäss Zonenreglement Siedlung sind dem Gesuch beizulegen, insbesondere der Grünflächennachweis (Grünflächenziffer = anrechenbare Grünfläche : anrechenbare Grundstücksfläche). Konkretisierungen gemäss Merkblatt 'Grünflächenziffer und Bäume' (Februar 2021): nur unversiegelte, natürlich versickerungsfähige Flächen zählen (keine Kies-/Schotterflächen, Pflästerungen, Platten, Holzdielen, Mergel); Flächen auf unterirdischen Bauten mit mind. 25 cm Bodenschicht sowie naturnahe Wasserflächen zählen zur Hälfte; Bepflanzung ausschliesslich nach Pflanzenliste gibt 5% Bonus (Faktor 1.05); kronenbildende Bäume gemäss Pflanzenliste werden mit 20 m² pro Baum angerechnet (max. 25% der anrechenbaren Grünfläche, nicht in der Gewerbezone); in der Gewerbezone zählen begrünte Flachdächer zur Hälfte, sofern mind. 5% Grünfläche effektiv realisiert sind, und pro 1000 m² Parzellenfläche sind mind. 5 kronenbildende Bäume zu pflanzen (ZRS § 9). Merkblatt: https://www.arlesheim.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-Gruenflaechenziffer-und-Baeume.pdf
Wird die anrechenbare Grünfläche nachträglich reduziert (z.B. Bodenplatten, Sandkasten, Gartenhäuschen), ist ein Kleinbaugesuch einzureichen, aus dem die Reduktion hervorgeht. Müssen an die Grünflächenziffer angerechnete Bäume gefällt werden, ist ein Kleinbaugesuch mit den Ersatzmassnahmen zur Einhaltung der Grünflächenziffer einzureichen.
Beim Kleinbaugesuch sind weitere Nachweise gemäss Zonenreglement Siedlung beizulegen, z.B. der Nachweis der maximalen Nutzung von Klein- und Anbauten gemäss ZRS § 4.2.