Altstätten
Vollgeschosse in Altstätten
Die Zahl der Vollgeschosse ist in Altstätten in 2 von 17 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 2 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 7 der Bau- und Zonenordnung.
Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.
| Zone | Vollgeschosse | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grünzone | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 7, S. 9 |
| Kernzone 3 | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 29, S. 26 |
Extrahiert aus der BZO Altstätten (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 7 im Wortlaut, Seite 9
Art. 7 Grünzonen 1 Die gemäss Baugesetz in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich in die Grünanlagen einzufügen. Für Bauten mit weniger als 50.00 m2 Gebäudegrundfläche und nicht mehr als 1 Geschoss gilt ein minimaler Grenzabstand von 3.00 m. Grössere Bauten und Anlagen sind nur im Rahmen eines Überbauungsplanes zulässig. 2 Einzelbauten für die Aufbewahrung von Gartenbearbeitungsgeräten sind bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 2.50 m und einer Grundfläche von 12.00 m2 zulässig, wobei höchstens 6.00 m2 als geschlossener Raum.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Altstätten?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 2 Vollgeschosse, festgelegt in 2 von 17 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Altstätten?
Meist in Art. 7 der Bau- und Zonenordnung Altstätten, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.