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Art. 8 · Bautyp A
BZO Zell · S. 6 · Original-PDF
1Die Bauten vom Typ A sind in Stellung, Grundmassen und äusserer Erscheinung zu erhalten. Sie dürfen innerhalb des bisherigen Gebäudeprofils umgenutzt, umgebaut oder ersetzt werden. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.
2Aus wohnhygienischen Gründen darf die überbaute Grundfläche bei Umbauten um 10 %, höchstens aber um 20 m² erweitert werden.
3Bei Um- und Ersatzbauten sind Abweichungen vom Gebäudeprofil möglich, wenn der Raumbedarf des Gewässers dies erfordert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.