Art. 19 · Dach- und Fenstergestaltung
BZO Zell · S. 9 · Original-PDF
Bedachungsmaterial
1Die Dächer sind mit Tonziegeln oder ästhetisch gleichwertigen Materialien zu decken. Im Bereich des traufseitigen Vordaches sind pro Fenster im Geschoss unter dem Vordach jeweils ein Glasziegel oder eine Glasziegelgruppe von höchstens 2 horizontalen Reihen à 4 Ziegel pro Gruppe zulässig. Solche Glasziegel oder Glasziegelgruppen haben in der Regel einen Abstand von mind. 1 Ziegel zur Traufe hin sowie gegenseitig von mind. 5 Ziegeln einzuhalten. Dachflächenfenster
2Dachflächenfenster mit einem Glaslichtmass von je max. 0.6 m² dürfen insgesamt eine Fläche von 1.2 % der effektiven Dachfläche nicht übersteigen. An ihrer Stelle und in ihrem Umfang ist ein Lichtband in der Falllinie des Daches zulässig, wenn es in Bezug auf die Dachfläche und den Gebäudekörper gut platziert und sorgfältig dimensioniert ist. Wenn Dachflächenfenster nur im 1. Dachgeschoss und integriert in ein horizontales Band von Solaranlagen gemäss Art. 12 BZO angeordnet sind, dürfen die Dachflächenfenster zusammen eine Länge von bis 1/3 der zugehörigen Fassade messen. Solche Fenster müssen in Anlehnung an die Solaranlagen dunkel getönte Scheiben aufweisen. Dachaufbauten/Dacheinschnitte
3Bei Gebäuden von mehr als 8 m Länge sind im 1. Dachgeschoss Lukarnen von je max. 3.5 m² Frontfläche oder Schleppgauben von je max. 1 m Fensterhöhe (Rahmenlichtmass) gestattet. 9 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung Die Gesamtlänge der Lukarnen darf 25 % der Gebäudelänge und jene der Schleppgauben 1/3 der Gebäudelänge nicht überschreiten. Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Überprüfung der Einordnung ins Ortsbild. Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Fenster
4Die Fenster haben in der Regel die Form eines stehenden Rechtecks aufzuweisen. Grosse Fenster hinter Lauben oder flarzhausartige Fensterbänder sind dementsprechend durch fassadenbündige Setzhölzer zu gliedern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.