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Art. 18 · Umgebung der Bauten
BZO Zell · S. 9 · Original-PDF
1Bei genügend grossen Hausvorplätzen ist ein angemessener Teil als Garten oder Grünfläche auszubilden. Die Beurteilung der Umgebung erfolgt anhand der Richtlinie zur Umgebungsgestaltung im Anhang.
2Garagenabfahrten sind in das Gebäudevolumen zu integrieren. Spezielle Vorschriften für die Kernzonen der Weiler Unter- und Oberlangenhard
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.