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Art. 20 · Umgebung der Bauten

BZO Zell · S. 10 · Original-PDF

1Bei genügend grossen Hausvorplätzen ist ein angemessener Teil als Garten oder Grünfläche auszubilden.

2Garagenabfahrten ins Untergeschoss sind nur dort zulässig, wo infolge Hanglage das Untergeschoss talseitig in der Regel mindestens ein halbes Geschoss über das massgebende Terrain ragt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.