Art. 3 · Gestaltung und Gebietscharakter
BZO Winterthur · S. 5 · Original-PDF
1Bauten, Anlagen und Umschwung sind im Ganzen wie in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass der typische Gebietscharakter gewahrt bleibt und eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.
2Dies gilt insbesondere für a. Kubaturen (Grösse, Form, Stellung) b. Fassaden (Gliederung, Breite, Gestaltung, Riegel, Balkone und Lau ben)
c.* Fenster und Türen (Grösse, Teilung, Einfassung, Läden): Bei der Ma terialwahl (Holz, Aluminium, Kunststoff usw.) ist der typische Gebiets charakter zu wahren und eine gute Gesamtwirkung zu erzielen. d. Dächer (Art und Neigung, Richtung, Vorsprünge, Dachaufbauten und Dachflächenfenster) e. Materialien und Farben f. Umgebung und Hofraum (Einfriedigungen, Gestaltung)
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