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Art. 4 · Erhaltung historisch wertvoller Bausubstanz

BZO Winterthur · S. 5 · Original-PDF

1Die historisch wertvolle Bausubstanz soll – soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist – erhalten werden. 5 7.1.3-1 Stadt Winterthur

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.