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Art. 3 · Zuständigkeit
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 6 · Original-PDF
1 Die Stimmberechtigten sind zuständig für den Erlass von Zonenplänen, Bau- und Zonenreglementen und Bebauungsplänen. 2 Für die Erteilung von Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren ist der Stadtrat oder eine von ihm delegierte Stelle zuständig. 3 In den übrigen Fällen ist der Stadtrat die zuständige Behörde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.