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Art. 2 · Geltungsbereich

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 6 · Original-PDF

1 Das BZR gilt für das ganze Gemeindegebiet. 2 Für den Ortskern ist der entsprechende Bebauungsplan mit Vorschriften massgebend. Soweit dieser nichts anderes bestimmt, gilt das BZR.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.